Gerichtsverhandlung über Kfz-Massenabgleich in Bayern

Pressemitteilung des Beschwerdeführers vom 14.10.2011:

Am Montag, den 17.10.11 um 14 Uhr, Sitzungssaal 3 im EG, wird der Verwaltungsgerichtshof München öffentlich über die Berufungsklage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern verhandeln. Der Kläger Benjamin Erhart will verhindern, dass Autofahrer auf bayerischen Straßen massenhaft und ohne jeden Anlass von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten überwacht werden.

Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart, der Informatiker ist. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen. So seien die Kennzeichen der Teilnehmer an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 abgeglichen worden. Erhart warnt, ein routinemäßiger Abgleich beliebiger Kfz-Kennzeichen ebne den Weg auch für eine zukünftige elektronische Gesichtskontrolle beliebiger Bürger.

Der Verwaltungsgerichtshof hat 32 detaillierte Fragen zusammengestellt [1], welche der Landesanwalt in der mündlichen Verhandlung beantworten soll. Die Fragen betreffen beispielsweise Fehlerquote und Effektivität des Kfz-Massenabgleichs. Für das weitere Verfahren zieht das Gericht eine Befragung des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thomas Petri in Betracht.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage 2009 in erster Instanz noch abgewiesen.[2] Der ADAC unterstützt die Berufung gegen dieses Urteil finanziell. Die Vertretung des Klägers vor dem Verwaltungsgerichtshof hat der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß übernommen, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz- Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war.

Die im Internet veröffentlichte Berufungsschrift [3] rügt, das bayerische Polizeigesetz ermögliche einen „dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen“ in Bayern. Das bayerische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.

Hintergrund:

Bayern setzt zurzeit 25 Anlagen zum Kfz-Massenabgleich ein, für die 1 Mio. Euro ausgegeben wurde: 22 Anlagen werden an 12 festen Standorten eingesetzt, während 3 Anlagen mobil eingesetzt werden. Auf diese Weise werden in Bayern monatlich 5 Mio. Fahrzeug…

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Erschienen 14. Oktober 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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