Gerichtsurteil zur Bedarfsgemeinschaft

Das Sozialgericht Saarbrücken hat die Behördenpraxis bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften nach der Arbeitsmarktreform Hartz IV kritisiert. Das Gericht gab einem Arbeitslosen mit seiner Klage gegen die Anrechnung des Verdienstes seiner Partnerin auf sein Arbeitslosengeld statt, teilte das Gericht gestern mit. Obwohl die beiden seit 27 Jahren in einer Wohnung lebten, bildeten sie keine Bedarfsgemeinschaft, entschied das Gericht.

Das Urteil (Az.: S 21 AS 3/05) ist noch nicht rechtskräftig. (26.04.2005)

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 26. April 2005 auf http://log.handakte.de/.

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