Auf zum "Burn-Out-Seminar" - der Arbeitgeber zahlt
Arbeitsrecht Chemnitz | 31. August 2011 — Ein Betriebsrat möchte ein Betriebsratsmitglied in das Seminar "Burn Out im Unternehmen - Der Betriebsrat als Berater" entsenden. …
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden: Für die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulung zum Thema “Burn-out” ist es ausreichend, wenn der Betriebsrat darauf verweisen kann, dass ihn Beschäftigte mehrfach auf eine bestehende Überforderungssituation angesprochen haben (Beschluss vom 30.06.2011, 3 BV 29/11).
Ein Betriebsrat, der außerdem Mitglied im Gesundheitsausschuss ist, wurde per Beschluss zum Seminar „Burn-out im Unternehmen“ entsendet. Der Arbeitgeber lehnte die Übernahme der Kosten jedoch ab mit der Begründung, dass ein anderes Betriebsratsmitglied bereits im letzten Jahr eine Schulung zum selben Thema besucht hatte. Außerdem gibt es im Unternehmen ein sogenanntes “Employee Assistance Program (EAP)”, das eine telefonische Beratung und Unterstützung für Mitarbeiter durch einen externen Anbieter beinhaltet.
Das Gericht entschied: Die Arbeitgeberin ist gemäß § 40 Abs.1 BetrVG verpflichtet, die Schulungskosten für dieses Seminar zu tragen, da der Betriebsrat das dort vermittelte Wissen für seine Tätigkeit benötigt. Das folgt an erster Stelle aus § 87 Abs.1 Nr.7 BetrVG, wonach der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen hat. Darüber hinaus ergibt sich beispielsweise auch aus den §§ 89, 90 BetrVG, dass zum Aufgabengebiet des Betriebsrates der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, gerade auch in Zusammenhang mit bestehenden oder neu eingeführten Arbeitsbedin…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. August 2011 auf http://blog.betriebsrat.de.
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Betriebsrat Blog | 17. April 2012 — Im Spätsommer/Frühherbst ist es soweit: Die erste ifb-Ausbildungsreihe zum betrieblichen Burn-out-Berater startet. Um möglich…
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 12. Januar 2011 — Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfälle…
anwalt-kiel.com | 11. Mai 2008 — Das Hessische Landesarbeitegericht - 9 TaBV 84/07 hatte sich mit der Frage zu beschäftigen ob die Kosten einer Betriebsratsschu…
Erschöpft, ausgebrannt und arbeitsmüde: Die Zahl psychischer Erkrankungen steigt sprunghaft. Vor allem das Burn-out-Syndrom greift immer weiter um sich. Doch: Betriebsräte haben viele Möglichkeiten, um Burn-out einen Riegel vorzuschieben. In diesem praxisnahen Seminar beleuchten wir das Burn-out-Sydrom sowohl aus menschlicher als auch aus betrieblicher Sicht. Unsere Referenten sagen Ihnen, wie Sie erste Warnhinweise erkennen und nachhaltige Gegenstrategien in Ihrem Betrieb entwickeln. Und: Weil Sie als Betriebsrat oft im Dauereinsatz für die Kollegen sind, zeigen wir Ihnen, wie Sie sich mit wirksamen Anti-Stress-Strategien vor Burn-out schützen.