Gerichtsfete

Diese Einladung u.a. an die Freunde der Hamburger Justiz zum Sommerfest am Sievekingplatz erinnerte mich an ein Erlebnis letzten Monat am Landgericht Köln. In Kölle bekommt man einstweilige Verfügungen besonders schnell, die Zusendung der Antragsschrift hingegen kann schon einmal etwas dauern. Montags vorab per Fax Antragsschrift abgefordert. Montags drauf noch immer nicht da. Telefonische Begründung: Freitag war Gerichtsfete, die hatte vorbereitet werden müssen. Mittwochs war das Ding dann da. Vorab faxen macht man aus Prinzip nicht. Für digital agierende Menschen ist das alles schwer begreiflich …

Tja, in Köln versteht man es halt, zu feiern. Als in den Hochzeiten der RAF mal das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz in den bislang größten Alarm versetzt wurde, war es nicht einsatzfähig: Es war damals Rosenmontag …

Was die Hamburger betrifft, werde ich die Einladung zum 19.08. in der Grundbuchhalle, in deren Gebäudeabschnitt auch die ZK 24 residiert, vermutlich nicht wahrnehmen. Vielleicht lädt mich aber die ZK 8 noch zum Nachtreffen ein, weil möglicherweis…

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Themen: Raf , Verfassungsschutz , Einstweilige Verfügung , Einladung , Landgericht Hamburg , Prinzip , Bundesamt , Sommerfest , Pressekammer
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 20. Juni 2011 auf http://www.kanzleikompa.de.

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