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Gerichtsbeschluss zur Strafbarkeit der Verlinkung auf Peer-to-Peer-TV

am 22.05.2008 von http://www.jura.uni-saarland.de

Das Ermittlungsgericht von Madrid (Juzgado de Instrucción de Madrid) hat durch Beschluss vom 05. Mai 2008 die vorläufige Einstellung des Strafverfolgungsverfahrens gegen den Betreiber der Website www.tvmix.net angeordnet, da es nicht hinreichend erwiesen sei, dass in dem vorliegenden Fall eine strafbare Handlung vorliege. Das Ermittlungsverfahren war aufgrund einer Strafanzeige von mehreren Firmen eingeleitet worden, die Inhaber der Übertragungsrechte für Fußballspiele im spanischen Bezahlfernsehen sind. Der Beschuldigte bot auf seiner Website Links zu chinesischen Websites an, die es ermöglichten, die Fußballspiele unverschlüsselt und kostenlos über ein Peer-to-Peer-Netzwerk anzusehen. Das Gericht stellt fest, dass dem Beschuldigten keine strafbare Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen sei, da er weder für die öffentliche Wiedergabe der Fußballübertragungen über das Peer-to-Peer-Netzwerk noch für die Bereitstellung der erforderlichen Entschlüsselungssoftware verantwortlich sei, sondern lediglich den Zugang dazu durch …

Spanien: Einstellungsbeschluss im Fall „Sharemula“ bestätigt

JIPS News / Die Audiencia Provincial von Madrid hat als Rechtsmittelgericht durch Beschluss vom 18. September 2008 den Einstellungsbeschluss im Fall „sharemula.com“ bestätigt. Der spanische Rechtsanwalt David Bravo weist in seinem Weblog darauf hin, dass we…

Peer-to-Peer-System will Urheberrecht aushebeln

immateriblog.de / Die Hacker-Gruppe The Digital Douwd will mit einem neuen Peer-to-Peer-System Klagen der Musikindustrie verhindern. Das vorläufig Owner-Free File System (OFF-System) genannte Programm soll konzeptionelle Schwächen des Urheberrechts ausnutzen und so…

Bis bald, Grokster

LAWgical / Die peer-to-peer Internet-Tauschbörse Grokster beendet ihr Angebot - vorläufig. Nachdem Grokster in einem Rechtsstreit vor dem Supreme Court der USA unterlegen war, hat man nach einer Meldung von Tagesschau-online nun eine teure Einigung mit der…

LG Düsseldorf zur Störerhaftung bei ungeschützten WLANs (Urteil vom 16.07.2008 - 12 O 195/08)

muepe.de | weblog peter müller / Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes drahtloses Netzwerk (WLAN) zu Urheberrechtsverletzungen (Anbieten von M…

Logistep - Vergleich - neue Variante der Störerhaftung

MCNeubert lawblog / Die Klage des Musiklabels 3p von Moses Pelham gegen meinen Mandanten wurde durch einen Vergleich beendet. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen ein Musikstück des Labels in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben. Leider…

Klage basierend auf Logistep Daten - Peer-2-Peer-Netzwerke

MCNeubert lawblog / Nachdem die Kanzlei Kornmeier Kollegen bereits Ende letzen Jahres massiv im Namen der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH das Anbieten von Musiktiteln in Peer-2-Peer-Netzwerken abgemahnt hat, folgt nun die erste mir bekannte Klage. Wie bereits ver…

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