Gerichtsstand bei Internet-Verbraucherverträgen
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 8. Dezember 2010 — Ein wegweisendes Urteil sprach der EuGH am gestrigen Tage: Er präzisierte die EU-Regelungen zum Gerichtsstand für über Internet-An…
Die beiden Rechtssachen (C-585/08 & C-144/09) wurden vom österreichischen Obersten Gerichtshof zur Vorabentscheidung an den EUGH gegeben. In einem der Fälle, musste der Oberste Gerichtshof über die Geltung einer Unzuständigkeitseinrede, die vom Verbraucher und in dem anderen Fall, über eine solche Einrede von Seiten des Unternehmers entscheiden. Die Vertragspartner saßen in beiden Fällen in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Die Kernfrage lautete: „Richtet ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat, dass seine Dienstleistung über das Internet anbietet, seine Tätigkeit auch auf andere Mitgliedstaaten aus?“ Der EUGH entschied, dass eine bloße Nutzung einer Internetseite zum Zwecke der Verrichtung von Geschäftstätigkeiten, noch nicht bedeutet, dass der Gewerbetreibende seine Tätigkeit auf andere Staaten ausrichtet. Dafür ist im Sinne der Verbraucherschutzregelung viel mehr erforderlich, dass der Gewerbetreibende erkennbar seinen Willen vermittelt, Geschäfte mit Verbrauchern anderer Mitgliedstaaten zu abzuschließen. Der EUGH unterscheidet hier zwei wesentliche Kategorien von Anhaltspunkten, anhand welcher eine solche Willensäußerung erkannt werden können. Dabei handelt es sich um offenkundige Ausdrucksformen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass der Gewerbetreibende, Verbraucher anderer Mitgliedstaaten als Kunden gewinnen will sowie Anhaltspunkte, die nicht so offensichtlich auf der Hand liegen. Als offensichtlich werden Handlungen gewertet, wie z.B. das Anbieten der Dienstleistungen oder Güter des Unternehmens in mehreren namentlich benannten Mitgliedstaaten oder Ausgaben des Unternehmers für Internetreferenzierungsdienste von Suchmaschinenbetreibern, um in anderen Mitgliedstaaten lebenden potenziellen Kunden den Zugang zu der Website des Unternehmens zu vereinfachen. Die weniger offensichtlichen Maßnahmen, sind solche wie z.B. die Darstellung eines internationalen Charakters der Tätigkeit, die Angabe von Telefonnummern mit internationalen Landesvorwahlen, die Verwendung von Domainendungen anderer Länder oder die Verwendung neutraler Top-Level-Domains, wie z.B. .com oder .eu. Auch die Angabe von Anfahrtsbeschreibungen von einem anderen Mitgliedstaat aus sowie die Erwähnung einer internationalen Kundschaft oder die Verwendung von Referenzen von Kunden aus anderen Ländern. Darüberhinaus, kann auf die Ausrichtung der T…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Dezember 2010 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 8. Dezember 2010 — Ein wegweisendes Urteil sprach der EuGH am gestrigen Tage: Er präzisierte die EU-Regelungen zum Gerichtsstand für über Internet-An…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Dezember 2010 — 1. Ein Vertrag über eine Frachtschiffsreise wie der im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-585/08 fragliche stellt einen Reisevert…
Onlinerechtlich | 8. Dezember 2010 — Die bloße Benutzung einer Website durch den Gewerbetreibenden führt als solche nicht zur Geltung der Zuständigkeitsregeln, die …
kLAWtext | 8. Dezember 2010 — Wie oft gibt es diesen Fall: Ein deutscher Verbraucher möchte eine Reise buchen oder benötigt eine andere Dienstleistung. Dazu sie…
LBR-Blog | 10. Dezember 2010 — Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 07.12.2010 (in der verbundenen Rechtssache C-585/08 und C-144/09) w…
Rechtslupe | 7. Dezember 2010 — Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem heute verkündeten Urteil die unionsrechtlichen Regeln über die gerichtliche…
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Think Law BLawG | 15. Juni 2006 — Für Schäden, die Personen dadurch entstanden sind, dass ein Oberstes Gericht offenkundig gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen hat…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Januar 2008 — 1. Die Gemeinschaftsmarke ist nicht gegen einen rein firmenmäßigen Gebrauch geschützt. <br><br> 2. Ein rein firmenmäßi…