Gerichtliche Rechtsverweigerung

Es geht um einen Unfall vom 13.12.2009. Eine Partei klagt im Juli 2010, die Gegenseite verteidigt sich vehement unter Benennung mehrerer Zeugen.

Der erste Gerichtstermin findet (vier Monate später) am o9.11.2010 statt. Die Zeugen wurden natürlich nicht geladen und - nein, die Beklagten sind auch nicht vergleichsbereit, schon gar nicht bei der offensichtlich unschlüssigen Klage.

Zum nächsten Gerichtstermin (zwei Monate später) am 11.o1.2011 werden dann die drei Zeugen geladen, dummerweise erscheint aber der Beklagtenvertreter wegen einer Terminskollision nicht. Es ergeht Versäumnisurteil, wogegen natürlich Einspruch eingelegt wird.

Der nächste Gerichtstermin (vier Monate später) findet dann am 31.o5.2011 statt - allerdings wurden die Zeugen dieses Mal wieder nicht geladen und - nein, die Be-klagten sind immer noch nicht vergleichsbereit.

Der nächste Termin (vier Monate später) soll dann am o6.o9.…

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Themen: Unfall

Erschienen 16. Juni 2011 auf http://ra-melchior.blog.de.

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