Gerichtliche Bestätigung: Pflichtangaben in E-Mails nicht abmahnfähig
am 05.10.2007 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte
Im Frühjahr diesen Jahres hat ein Thema Kaufleute und Gewerbetreibende stark beschäftigt: Die Frage, ob in geschäftlichen E-Mails bestimmte Angaben, wie etwa Name und Handelsregisternummer aufgeführt werden müssen sind und ob die Verletzung einer solchen Pflicht zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen kann. Heise-Online hatte in einer Newsticker-Meldung vom 01.02.2007 berichtet, dass ein Unternehmen bereits Abmahnungen wegen Verletzung der Angabenpflicht in E-Mails versandt habe.
Wie wir bereits in Beiträgen vom Januar diesen Jahres (Beitrag 1, Beitrag 2) dargestellt haben, müssen Kaufleute und Gewerbetreibende bestimmte Angaben in Geschäfts-E-Mails vorhalten. Dass ein Verstoß hiergegen allerdings nicht abmahnfähig ist, haben wir bereits damals vertreten.
Unlängst hat nun das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 10.07.2007 (Az. 6 U 12/07) dies bestätigt.
Zwar lag dem Gericht ein Sachverhalt zu Grunde, der nicht direkt E-Mails, sondern Geschäftsbriefe betraf. Wie bereits bisher schon in der Literatur vertreten wurde, kann es sich bei E-Mails auch um Geschäftsbriefe im Sinne des Gesetzes handeln. Darüber hinaus wurde dies durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) klargestellt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass – im vorliegenden Fall ging es um einen Gewerbetreibenden - einen Verstoß gegen § 15b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) vorgelegen habe, da es der Gewerbetreibende versäumt hatte, seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen in einem Geschäftsbrief anzugeben.
Zutreffend hatte das Gericht festgestellt, dass damit ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung gegeben sei. Es verneint jedoch, dass sich hieraus ein “nicht nur unerheblicher” Wettbewerbsvorteil ergebe, was wiederum eine Abmahnung ausschließe.
Das Gericht zieht bereits in Zweifel, ob diese Verletzung überhaupt …
Brandenburgisches OLG: Abmahnfähigkeit fehlender Pflichtangaben in Geschäftsbriefen - Die Verpflichtung des Gewerbetreibenden in Geschäftsbriefen seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen anzugeben (§ 15b GewO) ist nicht geeignet,
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die aus der Gewerbeordnung resultierende Verpflichtung des nicht im Handelsregister eingetragenen (einzelkaufmännischen) Gewerbetreibenden in Geschäftsbriefen seinen Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen anzugeben ist regelmäßig…
Pflichtangaben – Update II
maas_rechtsanwälte / Wie berichtet (siehe unsere Artikel vom 25. Januar 2007 und 1. Februar 2007), sind Unternehmer seit Beginn des Jahres 2007 verpflichtet, in allen Geschäftsbriefen, “gleichviel welcher Form” Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rec…
OLG Brandenburg: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 10.07.2007 - 6 U 12/07 entschieden, dass kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn es ein Gewerbetreibender in seinen Geschäftsbriefen unterlässt seinen Vor- und Zunamen anzugeben. Ein solche…
OLG Brandenburg: Keine Erstattung der Abmahnkosten bei fehlenden Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
Streitsache / Blog / Geschäftsbriefe müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten. Fehlen diese Angaben besteht die Gefahr einer Abmahnung. Das OLG Brandenburg hat jetzt entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht, den Familiennamen und ausgeschriebe…
Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails und auf Internetseiten
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Seit einiger Zeit kursieren in diversen Internetforen die Meldungen, daß Kaufleute nunmehr seit dem 1.1.2007 bestimmte Pflichtangaben in E-Mails anzugeben hätten. Dies ergäbe sich aus einer Änderung der Paragraphen §37a HGB (Handelsgesetzbuch),…
Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Vor einiger Zeit ging es als großes Thema durch die Blogs und wurde auch hier thematisiert: eMails sind Geschäftsbriefe und müssen bestimmte Angaben enthalten. Das Brandenburgische OLG ( Urteil vom 10.07.2007, 6 U 12/07) hat nun entschieden, dass…
