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Gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für ausscheidende Aktionäre beschränkt sich nicht auf Billigkeitskontrolle

am 08.09.2007 von Rechtblog

Die Frage der Angemessenheit der Abfindung für ausscheidende Aktionäre unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit. Die Gerichte müssen sich in Spruchverfahren daher nicht auf eine Billigkeitskontrolle der angebotenen Abfindung beschränken, sondern haben unter Berücksichtigung des Schätzungsermessens die einzelnen Parameter der angemessenen Abfindung selbst festzulegen.
Quelle: OLG München 26.7.2007, 31 Wx 099/06
Berichtet im Gesellschaftsrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien, Arbeit und Steuern, Weinstr.Nord 40, 67487 Maikammer

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