Landgericht verhängt im Brunner-Prozess lange Haftstrafen
Reuters | 6. September 2010 — München (Reuters) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner hat das Landgericht München lange Haft…
München (Reuters) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner hat das Landgericht München lange Haftstrafen verhängt.
Der Haupttäter, der damals 18-Jährige Markus S., wurde am Montag wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, wie Richter Reinhold Baier bekanntgab. Sein Komplize Sebastian L. erhielt sieben Jahre Haftstrafe. Er war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Er war der Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
Beide hatten Brunner vor knapp einem Jahr am Münchner S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt. Das 50-jährige Opfer hatte sich zuvor schützend vor eine Gruppe jüngerer Schüler gestellt, die von den Angeklagten bedroht und erpresst wurden. Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Brunner wurde für seine Zivilcourage posthum mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. In der Boulevardpresse wurde er als Held gefeiert.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft - die Höchststrafe für Jugendliche - für S. und acht Jahre für L. beantragt.
Die Verteidigung hatte Brunner dagegen eine Mitschuld an der Eskalation gegeben, weil dieser, wie erst im Verfahren deutlich wurde, am Bahnhof Solln als erster zuschlug. Zudem ergab die Hauptverhandlung als Todesursache einen Herzstillstand. Sein Herz war, wie er selbst nicht wusste, krankhaft vergrößert. Die Verteidigung hatte für S. eine Haftstrafe von unter sieben Jahren und für L. von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Richter Baier sagte, S. und L. wollten sich dafür rächen, dass Brunner sich eingemischt und ihnen Grenzen aufgezeigt habe. Brunner habe mit dem ersten Schlag einen zu erwarteten Angriff der Verurteilten zuvorkommen wollen. Vor allem S. sei daraufhin mit großer Brutalität vorgegangen, habe unter anderem das Opfer mit einem Schlüssel verletzt. Mit den letzten Tritten gegen den wehrlos am Boden liegenden Brunner habe er den Tod billigend in Kauf genommen. L. habe dagegen am Ende Hemmungen bekommen und wollte S. zurückhalten. Beide seien nur mäßig alkoholisiert gewesen und daher voll schuldfähig.
Erschienen 6. September 2010 bei http://www.reuters.com.
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