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Gericht stärkt Rechercherechte von Journalisten

am 09.08.2006 von ElbeBlawg

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Rechte von Journalisten gestärkt, Nachforschungen zu Themen von öffentlichem Interesse anzustellen. Nach einem heute veröffentlichten Urteil sind Recherchen, welche die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen berühren, auch bei einem “schwachen Verdacht” gerechtfertigt. “Dabei ist es weitgehend Sache der Presse selbst, darüber zu entscheiden, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht”, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.08.2006 (Az: 14 U 90/06)
Damit gab das OLG der in Freiburg herausgegebenen Zeitschrift “Laborjournal” Recht. Das Blatt hatte im vergangenen Jahr Plagiatsvorwürfe gegen einen an einer Schweizer Universitätsklinik tätigen Arzt erhoben. Der Mediziner, der seit mehr als zehn Jahren in der Forschung tätig ist und fast 70 Veröffentlichungen vorzuweisen hat, setzte sich Anfang dieses Jahres mit einer Gegendarstellung zur Wehr. Als ein Autor der Zeitschrift ihn und zwei seiner Vorgesetzten um Gespräche zu den Vorwürfen ersuchte, wollte der Arzt dem Journalisten dies per einstweiliger Verfügung verbieten lassen.
Nach den Worten des …

Gericht stärkt Rechercherechte von Journalisten

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Autor wissenschaftlicher Veröffentlichungen muss bei Verdacht des Plagiats Recherchen der Presse hinnehmen

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