Gericht stärkt Musikurheber im Kampf gegen Online-Piraterie

Das OLG Köln hat Musikurhebern in ihrem Kampf gegen die Online Piraterie mit einem Urteil den Rücken gestärkt.

Die Richter entschieden, dass die Betreiber von Speicherplätzen im Internet urheberrechtlich geschützte Werke von ihrem Server entfernen müssen, sobald sie von konkreten Rechtsverletzungen erfahren. Den Anbietern sei verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebote öffentlich zugänglich zu machen, teilte das OLG am Montag mit.

Die so genannten Webhosting-Dienstleister seien aber nicht selbst Täter. Das Verbot sei deshalb auf solche Verletzungen zu beschränken, die sie aufgrund zumutbarer Kontrolle selbst aufdecken und unterbinden könnten (Aktenzeichen: 6 U 86/07; 6 U10007).

Die weltweit größte Autorengesellschaft für Musikwerke, die GEMA in München, bezeichnete das Urteil als einen “bahnbrechenden Erfolg”. Die Speicherplatzanbieter könnten sich nicht grenzenlos auf die Unkontrollierbarkeit ihrer Angebote berufen, erklärte der GEMA-Vorstandschef Harald Heker. Rechteinhaber hätten jetzt ein zusätzliches Instrument, gegen illegale Nutzungen ihrer Werke vorzugehen. Die GEMA hatte die Seitenbetreiber www.rapidshare.de und www.rapidshare.com abgemahnt, unter anderem weil auf ihren Servern geschützte Musiktitel der Gruppen Tokio Hotel und Silbermond abrufbar waren.

Quelle: ComputerWoche vom 25.09.2007

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Themen: Rechtsprechung , Piraterie Online

Erschienen 25. September 2007 auf http://log.handakte.de/.

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