Gericht rettet Volksentscheid

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine von der CDU-Landesregierung beschlossene Verschärfung der Regeln für Volksabstimmungen als teilweise verfassungswidrig verworfen. Damit wurde einem Antrag von Oppositionspolitikern aus SPD und Grünen sowie der Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid" weitgehend stattgegeben, wie das Gericht mitteilte. In dem von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft im vergangenen Jahr beschlossenen Änderungsgesetz war vorgesehen, daß ein Volksentscheid nicht mehr am Tag einer regulären Wahl, etwa zur Bürgerschaft oder zum Bundestag stattfinden kann. Das Landes-Verfassungsgericht entschied nun, daß diese Regelung verfassungswidrig sei. Die Kritiker…

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Themen: Bundestag , Senat , Abendblatt

Erschienen 1. April 2006 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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