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Gericht lehnt erweiterten Kündigungsschutz ab

am 01.06.2005 von http://log.handakte.de/

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, müssen betroffene Mitarbeiter darüber vorab informiert werden. Damit will der Gesetzgeber Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, Widerspruch gegen den Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber einzulegen.

Bleibt die Vorabinformation allerdings aus oder ist sie nicht vollständig, schützt dies die Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung. Das hat das …

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