Bundesgericht: Hartz-IV-Leistungen für Kinder verfassungswidrig
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Kassel (Reuters) - Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts verfassungswidrig.
Die geltende Regelung verstoße in mehrfacher Weise gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, entschieden die Richter am Dienstag in Kassel. Die Bestimmung sieht vor, dass Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bis zum Alter von 14 Jahren lediglich 60 Prozent der monatlichen Regelleistung von 351 Euro für ledige Erwachsene erhalten, also 211 Euro. Die Kasseler Richter riefen dazu das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dieses muss nun über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.
Anders als die Kläger, die wegen der reduzierten Auszahlung für Kinder das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum nicht mehr für gewährleistet hielten, wollten Deutschlands oberste Sozialrichter die Höhe des Sozialgelds nicht grundsätzlich für unzureichend erklären.
Nach Auffassung des Senats hätte die Bundesregierung die Höhe der Leistungen jedoch nicht festlegen dürfen, ohne den für Kinder und Jugendliche notwendigen Bedarf detailliert zu ermitteln. "Nur eine solche Festsetzung ermöglicht den Gerichten, eine begründete Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit der Betrag noch im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers lag", sagte der Senatsvorsitzende, Peter Udsching. Anders als bei der Sozialhilfe sei zudem im Hartz-IV-Gesetz keine Anerkennung von zusätzlichem Bedarf vorgesehen, so dass Kinder von Sozialhilfeempfängern zu Unrecht besser gestellt würden. Weiterhin rügte der Senat, dass bei Hartz IV bislang kein Unterschied zwischen Säuglingen und Jugendlichen gemacht werde. (Az.: B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R).
Geklagt hatten Hartz-IV-Empfänger aus Dortmund und dem Kreis Lindau am Bodensee. Sie konnten sich dabei auf eine Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt berufen, das die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Familien bereits im Oktober vergangenen Jahres für grundgesetzwidrig erklärt und das Thema dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hatte.
Der Präsident des deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, bezeichnete die Entscheidung des Bundessozialgerichts als "Klatsche für die Politik". Das Gericht habe deutlich gemacht, dass es vom Gesetzgeber völlig respektlos gegenüber den Bedürfnissen von Kindern sei, nur 60 Prozent vom Regelsatz eines Erwachsenen vorzusehen, sagte er der "Saarbrücker Zeitung" laut Vorabbericht. Er verwies darauf, dass Kinder etwa einen deutlich höheren Bedarf an Kleidung hätten. Sein Verband mache sich schon seit Jahren für einen eigenen Kinderregelsatz stark.
Zum Juli dieses Jahres ist für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren eine Erhöhung auf 70 Prozent der Leistungen für Erwachsene vorgesehen. Zu diesem Gesetzesvorhaben im Zuge des Konjunkturpakets II äußerten sich die Kasseler Richter nicht. Klägeranwalt Martin Reucher kritisierte die Änderung aber als "willkürlich". "Das zeigt allenfalls das schlechte Gewissen des Gesetzgebers", sagte er.
Erschienen 27. Januar 2009 bei http://www.reuters.com.
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