Gericht in Den Haag verbietet den Vertrieb von Samsung-Smartphones Galaxy S, S II und Ace
Nun scheinen sich die Gerichtsschlachten, die sich und
bislang nur in den USA und geliefert haben, auch in Europa fortzusetzen. Gestern meldete eine
Pressemitteilung aus Den Haag, dass Apple gegen Samsung-Smartphones S, S II und wegen Verletzung der
europäischen Patente von EP 2059868
(“Photomanagement”), EP 2098948 (“Touch Event / Berührungsereignismodell”) und EP 1964022 (“Entsprerren”) ein Vertriebsverbot erwirkt
hat.(Interessant: Bezüglich der Patente auf “Unlocking” und “Touch Event” findet sich der Hinweis “19.08.2011 Lapse of the patent in
a contracting state” – Das ist in einem Mitgliedsstaat
verjährt)
Die ist ebenfalls online gestellt
worden. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine Aufbrauchsfrist bis 13.10.2011. Da der Europavertrieb für die Samsung
Handys von den Niederlanden ausgeht, kommt die Entscheidung einem Verkaufsstopp für ganz Europa gleich. Also dürfen noch bis zum
13.10.2011 die Lager abverkauft werden und danach dürfen die bezeichneten Modelle nicht mehr geliefert werden.
Im Europäischen Patentregister sind diverse Patente für Apple eingetragen, inwieweit diese Bestand haben werden, wird sich –
insbesondere für die oben genannten- noch zeigen müssen. Softwarepatente sind in Europa – bzw. Deutschland- sehr viel restriktiver zu
verstehen, als in den USA. Eine Übersicht, WIE umstritten die Patentierfähigkeit von Software allein hier in ist, zeigt die Übersicht bei Wikipedia, auf die ich an
dieser Stelle verweisen möchte, denn hierüber besteht ein so umfangreicher Streit, dass im Rahmen eines kurzen Blogbeitrages nicht
darauf eingegangen werden kann.
Die Tatsache jedoch, dass auch viele andere Handymodelle anderer Hersteller von dieser Entscheidung zumindest teilweise betroffen
sein werden, da inzwischen (fast) alle Handys ähnliche Funktionen wie das IPhone besitzen, läßt vermuten, dass der Streit auch auf
andere Hersteller ausgeweitet werden könnte. Allein dieses Verfahren wird jedoch richtungsweisend sein, da es bislang einzigartig
ist. Ein Präzedenzfall, der sehr viel weiterreichen…
»
Vollständiger Artikel