Gericht in Den Haag verbietet den Vertrieb von Samsung-Smartphones Galaxy S, S II und Ace

Nun scheinen sich die Gerichtsschlachten, die sich Apple und Samsung bislang nur in den USA und Korea geliefert haben, auch in Europa fortzusetzen. Gestern meldete eine Pressemitteilung aus Den Haag, dass Apple gegen Samsung-Smartphones Galaxy S, S II und Ace wegen Verletzung der europäischen Patente von Apple Inc. EP 2059868 (“Photomanagement”), EP 2098948 (“Touch Event / Berührungsereignismodell”) und EP 1964022 (“Entsprerren”) ein Vertriebsverbot erwirkt hat.(Interessant: Bezüglich der Patente auf “Unlocking” und “Touch Event” findet sich der Hinweis “19.08.2011 Lapse of the patent in a contracting state” – Das Patent ist in einem Mitgliedsstaat verjährt)

Die Entscheidung ist ebenfalls online gestellt worden. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine Aufbrauchsfrist bis 13.10.2011. Da der Europavertrieb für die Samsung Handys von den Niederlanden ausgeht, kommt die Entscheidung einem Verkaufsstopp für ganz Europa gleich. Also dürfen noch bis zum 13.10.2011 die Lager abverkauft werden und danach dürfen die bezeichneten Modelle nicht mehr geliefert werden.

Im Europäischen Patentregister sind diverse Patente für Apple eingetragen, inwieweit diese Bestand haben werden, wird sich – insbesondere für die oben genannten- noch zeigen müssen. Softwarepatente sind in Europa – bzw. Deutschland- sehr viel restriktiver zu verstehen, als in den USA. Eine Übersicht, WIE umstritten die Patentierfähigkeit von Software allein hier in Deutschland ist, zeigt die Übersicht bei Wikipedia, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte, denn hierüber besteht ein so umfangreicher Streit, dass im Rahmen eines kurzen Blogbeitrages nicht darauf eingegangen werden kann.

Die Tatsache jedoch, dass auch viele andere Handymodelle anderer Hersteller von dieser Entscheidung zumindest teilweise betroffen sein werden, da inzwischen (fast) alle Handys ähnliche Funktionen wie das IPhone besitzen, läßt vermuten, dass der Streit auch auf andere Hersteller ausgeweitet werden könnte. Allein dieses Verfahren wird jedoch richtungsweisend sein, da es bislang einzigartig ist. Ein Präzedenzfall, der sehr viel weiterreichen…

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Themen: Deutschland , Verbot , Entscheidung , Wikipedia , Patent , Den Haag , Apple , Korea , Samsung , Smartphones , Ace , EP , Galaxy , Vertrieb , Softwarepatent , Prozeß , Apple Inc. , Aus Dem Ausland , Softwarerecht , Apple Vs. Samsung , Aufbrauchsfrist , Nationale Zuständigkeit , Patentierfähigkeit Von Software , S II , Samsung-smartphones Galaxy S
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 25. August 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.

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