Gericht: Bund muss keine Beihilfe für rezeptfreie Arznei zahlen

Berlin (Reuters) - Beamte des Bundes müssen vorerst weiterhin rezeptfreie Medikamente allein bezahlen, auch wenn diese vom Arzt verschrieben werden.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nach Mitteilung vom Freitag entschieden. Allerdings hat die staatliche Beihilfe künftig in Härtefällen für nicht-verschreibungspflichtige Medikamente aufzukommen. Wenn medizinisch notwendige Therapien mehr als zwei Prozent des Jahreseinkommens kosten, müssten die darüber hinaus gehenden Ausgaben erstattet werden, teilte das Gericht mit.

Das Gericht hatte in mehreren früheren Urteilen die Beihilferichtlinien des Bundes wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen für nicht rechtens erklärt. Sie dürften aber weiterhin bis Ende der laufenden Wahlperiode im Herbst 2009 angewandt werden, wenn im Einzelfall auf Antrag ein Ausgleich für rezeptfreie Medikamente gewährt werde. Ohne Härtefallregelung seien Beamte gegenüber den bei Krankenkassen Versicherten benachteiligt, urteilte das höchste deutsche Verwaltungsgericht.



Quelle: Reuters (27. Juni 2008)

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Themen: Berlin , Beamte , Leipzig , Bund , Beihilfevorschriften Des Bundes 2009

Erschienen 27. Juni 2008 bei http://www.reuters.com.

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