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Gericht bestätigt Verbot für Link-Portal

am 19.10.2007 von Handakte WebLAWg

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat nach Angaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eine Untersagungsverfügung bestätigt, mit der einem Portalbetreiber verboten wird, weiterhin eine Internetseite ins Netz zu stellen, auf der rund 1.400 Links gelistet sind, die teilweise zu pornografischen Webangeboten führen. Laut NLM können Minderjährige …

Gericht bestätigt Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in NRW

Handakte WebLAWg / Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat das seit einem Jahr geltende Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen bestätigt. Es wies am Dienstag die Klage einer Duisburger Muslimin ab, deren Einstellung als Beamtin auf Probe…

Keine Porno-Linklisten ohne Altersverifikationssystem

Die herrschende Meinung / Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einem heute veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen 10 ME 241/07) eine Untersagungsverfügung der NLM hinsichtlich eines Porno-Linkportals bestätigt (Pressemitteilung der NLM). Links zu nach dem JMS…

BGH bestätigt Lebenslang für „Todespfleger von Sonthofen“

Handakte WebLAWg / Der BGH hat die lebenslange Haftstrafe gegen den so genannten Todespfleger von Sonthofen bestätigt. In einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Revision des angeklagten 28-jährigen Pflegers Stephan L. zurück.…

Rechtsanwälte dürfen nicht im Café beraten, VOLLTEXT

Handakte WebLAWg / Der 20. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat die Durchführung einer unter der Bezeichnung „coffee and law“ angekündigten Veranstaltung untersagt und damit das bereits in erster Instanz vom LG Duisburg ausgesprochene Verbot bestätigt. (…) Q…

Datendiebe auf Regierungscomputern

Handakte WebLAWg / Das Innenministerium hat bestätigt: Die Computer der Bundesregierung werden ständig – bislang erfolglos – von Datendieben über das Internet attackiert. Delikat wird diese Aussage vor dem Hintergrund eines Medienberichts, der als Absender der…

Gericht bestätigt: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

Handakte WebLAWg / Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht…

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Rainer Langenhan

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