Gericht bestätigt: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag. (…)

Quelle: Justiz.NRW vom 24.8.2007

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 24. August 2007 auf http://log.handakte.de/.

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