Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit von deutschem Genmais-Verbot
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Berlin (Reuters) - Das vor drei Wochen ausgesprochene Verbot zum Anbau von Genmais in Deutschland ist rechtmäßig.
Ein Eilantrag des US-Saatgutherstellers Monsanto gegen das Verbot sei abgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Dienstag mit. Damit ist Monsanto mit seinem Versuch gescheitert, den Beschluss von Bundeslandwirtschaftsminister Ilse Aigner zu kippen und seine Maissorte MON 810 noch in diesem Jahr in Deutschland anzubauen. Die endgültige Entscheidung über das deutsche Verbot fällt jedoch erst im Hauptsachverfahren.
Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das Verbot sei rechtmäßig, weil es Anhaltspunkte gebe, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Zudem könnten neue Untersuchungen darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen Schädlinge wirke, sondern auch gegen andere Insekten, schrieb das Gericht. Außerdem sei Studien zufolge davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen weiter verbreiten können als bisher angenommen.
Aus Sicht von Monsanto ist das Verbot willkürlich und widerspricht EU-Regeln, da der umstrittene Mais von der Europäischen Union genehmigt worden sei. Das für das Verbot verantwortliche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stütze sich nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Das Gericht folge dieser Argumentation nicht. Bei einer Gefahrenlage sei ein Verbot rechtmäßig, auch wenn keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen, schrieb das Gericht.
MON 810 ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die seit 1998 in der EU kommerziell angebaut werden darf. Sie produziert ein Gift gegen den Schädling Maiszünsler. Jedoch haben auch Österreich, Ungarn, Griechenland, Frankreich und Luxemburg den Anbau von MON 810 untersagt.
Erschienen 5. Mai 2009 bei http://www.reuters.com.
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