Gericht befindet über Mardin und Martin
Wer sich einbürgern lässt, darf einen neuen
annehmen. Genau das wollte ein Kurde machen, der in Bremen das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatte. Statt Mardin
wollte er künftig Amir genannt werden, wobei Amir ohnehin schon sein zweiter Vorname war. Der Standesbeamte verweigerte das. Er
stellte den Antragsteller vor die Wahl, sich oder Martin
zu nennen.
Ein ordentlicher Fehlgriff des Standesamtes, urteilte nun das Oberlandesgericht Bremen. Der Standesbeamte hatte argumentiert, der
Antragsteller könne sich zwar einen neuen Namen aussuchen, dafür gebe es aber nur zwei Möglichkeiten. Entweder dürfe er die deutsche
Entsprechung des ausländischen Namens auswählen. Oder, falls es diese Entsprechung nicht gebe, müsse er einen in Deutschland
“üblichen” Namen wählen.
Das Oberlandesgericht stellt dazu fest, die deutsche Entsprechung von Amir sei mit Sicherheit nicht Armin. Und der kurdische Name
Mardin habe auch nichts mit dem hierzulande beliebten Martin zu tun. Deshalb sei der ehemalige Kurde darin frei gewesen, einen
anderen Namen anzunehmen.
Im Gesetz stehe aber nirgends, dass in diesem Fall nur ein in Deutschland üblicher Name gewählt werden darf. Aus dem Beschluss:
Auch wenn die Vorschrift … der erleichterten Integration dienen mag, lässt sich ihr eine Beschränkung bei der Auswahl a…
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