Gericht: Anonymität im Netz ist eine gute Sache

Anonymität im Netz ist nicht böse, sondern eine gute Sache. Diese Auffassung vertritt ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm. In einem Beschluss bekennen sich die Richter mit deutlichen, durchaus grundsätzlichen Worten zum Recht, im Internet anonym zu kommunizieren:

Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden.

Ein Med…

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Themen: Recht IM Internet

Erschienen 28. September 2011 auf http://www.lawblog.de.

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