Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung

Das Landgericht Karlsruhe bricht eine Lanze für die Meinungsfreiheit: Der Slogan “ACAB” (All cops are bastards) ist nach Auffassung des Gerichts nicht strafbar. Das Landgericht sprach einen Fußballfan frei, der im Stadion ein Transparent mit der Buchstabenfolge hochgehalten hatte.

Angezeigt hatte den Mann der Polizei-Einsatzleiter beim Fußballspiel. Dieser fühlt sich durch den ACAB-Slogan in seiner Ehre verletzt. Schon das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten freigesprochen. Das Landgericht bestätigt dieses Urteil jetzt mit klaren Worten.

Ein einzelner Polizist müsse sich nicht zwangsläufig durch den Slogan angegriffen fühlen, auch wenn das Wort Bastard zweifellos ehrverletzend sei. Von der Formulierung her beziehe sich die Wendung auf “alle Polizisten”. Juristisch sei eine Kollektivbeleidigung aber nicht strafbar. Insofern ist ACAB mit dem – ebenfalls straflosen – Spruch “Soldaten sind Mörder” vergleichbar. Vielmehr, so das Landgericht Karlsruhe, komme eine Beleidigung nur dann in Betracht, wenn aus den Umständen klar erkennbar sei, dass ganz bestimmte Polizisten gemeint sind.

Diese Voraussetzungen konnte das Landgericht nicht erkennen. Der Angeklagte habe nachvollziehbar dar…

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Themen: Polizei , Slogan , Ehre , Stuttgart 21 , Acab , Amtsgericht Karlsruhe , All Cops Are Bastards

Erschienen 20. Januar 2012 auf http://www.lawblog.de.

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