Gerechtigkeit á la USA: Kein Schadensersatz wegen nationaler Sicherheitsinteressen

Ein Gericht in Richmond im US-Bundesstaat Virginia hat laut tagesschau.de die Berufung des Anfang 2004 von der CIA von Mazedonien nach Afghanistan entführten Khaled al Masri gegen die Versagung der Zulassung einer Schadensersatzklage gegen den Geheimdienst und seinen Direktor George Tennet verworfen. Wie schon das erstinstanzliche Gericht stellten sich die Richter auf den Standpunkt, der Fall gefährde die nationale Sicherheit der USA, weil bei Aufklärung des Sachverhalts Staatsgeheimnisse bekannt werden könnten. Al Masri will mit seiner Klage unter anderem geltend machen, er sei bei der Entführung Opfer einer Verwechslung gewesen. Auch nachdem dies der CIA bekannt war, sei er im Gefängnis geschlagen und noch monatelang festgehalten worden. Er verlangt eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts, eine Entschuldigung und für amerikanische Verhältnisse sicher maßvolle 75.000 Dollar Schadensersatz mindestens. Aber was kümmert die USA das Schicksal eines Einzelnen, wenn es um nationale Sicherheitsinteressen geht? Und um die geht es ziemlich oft, wenn der Staat oder dessen Organe Mist gebaut haben. Wer sich ohnehin fast Alles herausnehmen darf, soll wohl wenigstens die Sicherheit haben, dass er für fast Nichts zur Rechenschaft gezogen wird. Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU, die al Masri vor Gericht vertritt, erwägt nun einen Gang vor den Obersten Gerichtshof der USA. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Gerechtigkeit , Schadensersatz

Erschienen 3. März 2007 auf http://www.strafblog.de.

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