Gerdgas siegt gegen BigBrother-Guido

Schade, dass die beiden nicht selbst vor Ort waren. Aber solche Sätze wirft man einem solche redlichen Politiker wie Herrn Schröder auch nicht einfach an den Kopf.

Das Landgericht Hamburg wies den Widerspruch Westerwelles gegen eine von Schröder durchgesetzte einstweilige Verfügung heute zurück. Konkreter Streitpunkt war ein Interview-Zitat Westerwelles vom 8. März zu Schröders Chefposten beim Aufsichtsrat der Pipeline. Der FDP-Chef hatte nach Angaben seiner Partei erklärt: „Natürlich gönne ich auch Gerhard Schröder jeden Rubel.“ Er fügte laut FDP hinzu: …

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Themen: Spiegel Online , Landgericht Hamburg , Pipeline , Big Brother Guido Westerwelle

Erschienen 3. April 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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