Gerangel um die Aussage von Irfan P.

Muss er aussagen – und darf er es überhaupt? Seit 09:45 Uhr ist Irfan P. als Zeuge im Münchner Verfahren gegen die deutsche Sektion der “Globalen Islamischen Medienfront” (GIMF). Wie berichtet, hat P. für das Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet – umstritten ist aber, ob er das auch in der Zeit getan hat, in der er Anführer der deutschen GIMF gewesen sein soll. Der Generalbundesanwalt glaubt nicht, dass dem so ist. P. erschien mit seinem Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Prof. Lesch, und mehreren BKA-Beamten zu seinem Schutz. Doch nach Auffassung seines Anwalts muss und darf P. nichts sagen.

Denn bezogen auf seine mögliche Arbeit für den deutschen Inlandsgeheimdienst “Bundesamt für Verfassungsschutz” sei es ihm durch eine verschwiegenheitserklärung des Amtes nicht gestattet, genaue Angaben zur (an sich nicht bestrittenen) Zusammenarbeit zu machen. Und bezogen auf seine mögliche Tätigkeit für die GIMF – über die Irfan P. áus Sicht des Bundesamtes theoretisch etwas sagen darf – habe sein Mandant ein Auskunftsverweigerungsrecht wegen möglicher Selbstbelastung, argumentiert Prof. Lesch. Daran ändere auch nichts, dass und was er in Berlin ausgesagt habe.

Ein Dilemma, dass sich wohl nur durch eine m…

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Themen: Berlin , Bka , Arbeitslos , Bundesamt , Olg München , Gimf , Götzl , Irfan P.

Erschienen 28. April 2011 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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