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Gerätabgabe: Studie zum Kopieren mit PC, Fax und Co.

am 12.06.2008 von Telemedicus

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat die Ergebnisse einer Studie zur Nutzung von IT-Geräten veröffentlicht. Untersucht wurde, in welchem Umfang PCs, Scanner, Fax-, Multifunktions- und Kopiergeräte zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden. Der Umfrage nach machen solche Kopiervorgänge bei den meisten Geräten höchstens 10% der Nutzung aus. Damit stellt sich die Frage, inwiefern sie vergütungspflichtig sind: Das Urheberrecht sieht in § 54 UrhG eine Abgabe auf Geräte vor, …

Drucker sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG

Handakte WebLAWg / Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke “durch Ablichtung … oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en)”. Zwar stellt…

OLG Düsseldorf: Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter sind keine vergütungspflichtigen Geräte im Sinne des § 54a UrhG. 2. Drucker sind keine Geräte, die Werkstücke durch Ablichtung ... oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältig(en). Zwar stellt ein Druck…

BGH, I ZR 94/05: Keine Urheberrechtsvergütung für Drucker

ipweblog.de / In der Pressemitteilung vom 7. Dezember wurde bereits die Auffassung des I. Senats bekannt gegeben, daß Drucker und Plotter - entgegen der Annahme des OLG Stuttgart - nicht zu den nach § 54 UrhG [früher § 54a Abs. 1 UrhG] vergütungspflichtigen V…

Bundesgerichtshof : Urheberrechtsvergütung für Drucker - Ein an einen PC angeschlossener ist kein vergütungspflichtiges Gerät i.S.d. § 54a UrhG

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 6.12.2007 - Az. I ZR 94/05; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2004 - Az. 17 O 392/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 11.5.2005 - AZ. 4 U 20/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerich…

BGH: Drucker und Plotter - Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten. 2. Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks oder in…

OLG Düsseldorf: Vergütungspflicht für Drucker - Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem V

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Druckern handelt es sich grundsätzlich nicht um Geräte, die im Sinne von § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vorzunehmen. <b…

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