Geprellter Anwalt zog den eigenen Klienten vor das Amtsgericht
am 11.01.2006 von Recht und Alltag
Weil der Norderstedter Anwalt Jörg R. (37) seit September 2004 vergeblich auf ein Honorar in Höhe von 2000 Euro wartete, zog er jetzt seinen säumigen Klienten Günther B. (65) aus Norderstedt vor das Amtsgericht. Was der Rechtsanwalt nicht wußte: B. hatte kurz bevor er ihm den Auftrag erteilt hatte eine eidesstattliche Erklärung über seine Besitzlosigkeit abgegeben. Günther B. wußte also, daß er die Rechnung nicht bezahlen konnte.
Jörg R. sollte sich im Auftrag von Günther B. um die außergerichtliche Klärung eines Falles von Urheberrechtsverletzung kümmern. Jörg R. erfüllte seinen Auftrag bis zum Ende der Verhandlungen. Doch Günther B. zahlte nicht. In der Verhandlung vor Richter Reinhard Leendertz erzählte Günther B., daß er 15 Jahre in Berlin gelebt habe und in Norderstedt Räume angemietet hatte, um seine Dienste als Hausverkäufer anzubieten. Doch sein Geschäftspartner habe ihn betrogen und hintergangen, so daß er schließlich ohne einen Pfennig Geld dastand. Was der Anwalt sagt, ist falsch. Er wußte von Anfang an, daß ich kein Geld habe. Ich habe ihm sogar noch unterschrieben, daß ich erst zahlen kann, wenn das veruntreute Geld zurückgezahlt wird. Er hätte ihm seine desolate finanzielle Lage geschildert und ihn daher um Prozeßkostenbeihilfe (Anm.: gemeint ist sicherlich Beratungshilfe oder es hat doch ein gerichtl. Verf. stattgefunden) gebeten. Der Anwalt habe jedoch nur abgewinkt und gesagt: Das klappt schon. Doch vor Gericht bestritt Jörg R. die Darstellung von Günther B. Fakt ist …
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