Sonderabschreibung bei Geschäftseröffnung
Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Juli 2006 — Ein Steuerpflichtiger kann die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung (hier: 2001) angescha…
Nach den derzeit vorliegenden Gesetzesentwürfen sollen folgende Bestimmungen im Bereich des Einkommensteuerrechts geändert werden:
Streichung des Freibetrages für Abfindungen (§ 3 Nr. 9 EStG) ab 1.1.2006; die bisherige Regelung soll allerdings weiter gelten für die vor dem 1.1.2006 abgeschlossene Abfindungsvereinbarungen (bzw. Gerichtsentscheidungen), soweit die Abfindung dem Arbeitnehmer vor dem 1.1.2007 zufließt. Streichung des Freibetrages für Übergangsgelder (§ 3 Nr. 10 EStG) ab dem 1.1.2006; die bisherige Regelung soll allerdings weiter gelten für vor dem 1.1.2006 vorgenommene Entlassung, soweit der Zufluss vor dem 1.1.2007 erfolgt Streichung des Freibetrages für Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 3 Nr. 15 EStG) ab dem 1.1.2006 Aufhebung der Steuerfreiheit für Bergmannsprämien (§ 3 Nr. 46 EStG; § 4 BergPG) ab dem 1.1.2007 die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (§ 3b EStG) bis 50 €/h Grundlohn soll zwar erhalten bleiben, allerdings wird bereits ab 25 €/h Grundlohn die Sozialversicherungspflicht eingeführt. Ab wann diese Regelung gelten soll, ist derzeit noch offen. Streichung der sofortigen Berücksichtigung von Anschaffungs- und Herstellungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 4 Abs. 3 S. 4 EStG) ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung Verschärfung der Aufzeichnungspflichten für Einnahmen-Überschuss-Rechner (§ 4 ABs. 3 S. 4 EStG) ab einem noch zu bestimmenden Stichtag Beschränkung der Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) ab dem 1.1.2007 auf die Fälle, in denen das häusliche Arbeitszimmer der alleinige Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist Änderungen hinsichtlich der Maßgeblichkeit handelsrechtlich gebildeter Bewertungseinheiten für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1a, § 5 Abs. 4a EStG) Abschaffung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (§ 5 Abs. 4 EStG) und Auflösung der bestehenden Rückstellungen über drei Jahre Abschaffung der Lifo-Methode bei der Vorratsbewertung (§ 6 ABs. 1 Nr. 2a EStG, § 256 HGB) Einschränkung der 1%-Regelung für privat genutzte Betriebs-Kfz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) auf die Fälle, in denen die Privatnutzung unter 50% liegt, ansonsten ist eine Kostenaufteilung gemäß Fahrtenbuch erforderlich. Befristete Anhebung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 ABs. 2 EStG) von 20% auf 30% für die Wirtschaftsjahre 2006 und 2007 Streichung der degressiven Abschreibung bei Wohngebäuden im Privatvermögen (§ 7 Abs. 5 EStG) für ab dem 1.1.2006 getätigte Bau- oder Anschaffungsmaßnahmen vollständige Streichung der Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) bis zum 20. Entfernungskilometer ab dem 1.1.2007 Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) ab dem 1.1.2006 Verlustverrechnungsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG), rückwirkend ab dem 11.11.2005 Senkung des Sparerfreibetrages (§ 20 Abs. 4 EStG) ab dem 1.1.2007 von 1.370 € auf 750 € (bzw. von 2.740 € auf 1.500 € für Verheiratete) Generelle Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) mit pauschal 20 % des Veräußerungsgewinns ab dem 1.1.2007 Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen (§ 32 Abs. 4 EStG) für volljährige Kinder nur noch maximal bis zum 25. Lebensjahr (statt bisher bis zum 27. Lebensjahr) ab dem 1.1.2007 Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V (§ 32a, 38b EStG); statt dessen soll ein Anteilssystem eingeführt werden, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Zuschlag zur Einkommensteuer von 3 % für nicht-gewerbliche Einkünfte (§ 32 a EStG) ab einem Einkommen ab 250.000 € (bzw. 500.000 € bei Verheiratete) ab dem 1.1.2007 Änderung der Abziehbarkeit von Aufwendungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen (§ 35a EStG) ab dem 1.1.2006 Aufnahme u.a. des Veräußerungsgewinns in den Katalog generell inländischer Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 21, § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG) Anhebung der Buchführungsgrenzen (§§ 140, 141 AO) von 350.000,- auf 500.000,- € für Existenzgründer Streichung der Eigenheimzulage (EigZulG) für neue Bauvorhaben oder Immobilienkäufe ab dem 1.1.2006 Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Juli 2006 — Ein Steuerpflichtiger kann die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung (hier: 2001) angescha…
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