Regierung verteidigt Initiative zur Betreung Demenzkranker
Reuters | 18. August 2008 — Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat den geplanten Einsatz von Langzeitarbeitslosen bei der Betreuung von Demenzkranken g…
Berlin (Reuters) - Die geplante Betreuung Demenzkranker durch Arbeitslose nimmt konkrete Formen an.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedete am Dienstag in Berlin eine Richtlinie zum Einsatz dieser Pflegeassistenten, wie Verbandsvorstand Klaus-Dieter Voß in Berlin bekanntgab. Die Richtlinie gibt vor, welche Aufgaben die Betreuungskräfte übernehmen sollen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und wie sie für die Aufgabe in diesem sensiblen Bereich geschult werden. Das Gesundheitsministerium hat nun vier Wochen Zeit, die Vorgaben zu prüfen. Nach Zustimmung können die Regelungen in Kraft treten.
Der Einsatz der zusätzlichen Betreuer ist Teil der Pflegereform, die seit dem 1. Juli in Kraft ist. Für je 25 Bewohner mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung darf ein Heim eine solche zusätzliche Hilfskraft anstellen. Die Einrichtungen erhalten dazu Zuschläge aus Mitteln der Pflegeversicherung. Insgesamt sollen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) so rund 10.000 Stellen geschaffen werden.
Aufgabe der Pflegeassistenten ist es, die Bewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Dazu gehören etwa Malen, Spaziergänge, Ausflüge oder Bewegungsübungen. Das reguläre Pflegepersonal findet zu einer solch umfassenden Betreuung oft keine Zeit.
Von Pflegeexperten und der Opposition war in Zweifel gezogen worden, ob etwa Langzeitarbeitslose für diese Tätigkeit geeignet sind. Mit der Richtlinie versucht der GKV-Spitzenverband, die Bedenken zu zerstreuen.
In einer Art Qualifizierungsmaßnahme sollen die Pflegeassistenten für ihre Arbeit gerüstet werden. Einem fünftägigen Orientierungspraktikum folgen 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Aufgeführt werden in dem Papier auch Anforderungen, die die Betreuungskräfte erfüllen müssen: eine "positive Haltung gegenüber Kranken, Behinderten und alten Menschen", soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, Einfühlungs- und Beziehungsfähigkeit sowie Fantasie, Kreativität und Flexibilität und "Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten".
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