Gepfändetes Arbeitseinkommen

Der Gläubiger hatte weit außerhalb der Anfechtungsfristen nach § 131 InsO den Arbeitslohn des Schuldners gepfändet. Der Arbeitgeber hat seit Zugang der Pfändung an den Gläubiger monatlich 350,00 EUR überwiesen. Als über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat der Verwalter die letzten drei Zahlungen des Arbeitgebers an den Gläubiger angefochten.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Insolvenzverwalters ist das Landgericht der Argumentation des Verwalters gefolgt:

Im April 2003 waren die Gehaltsansprüche des Insolvenzschuldners für die Monate Juni bis August 2004 indes noch nicht entstanden, diese sind vielmehr erst mit Beginn des jeweiligen Monats entstanden, in welchem die Arbeitstätigkeit zu erbringen war. Soweit die Auffassung vertreten wird, der arbeitsrechtliche Vergütungsanspruch entstehe bereits mit Abschluss des Arbeitsvertrages, sei aber hinsichtlich künftiger Bezüge noch nicht durchsetzbar, d.h. nicht fällig (vgl. etwa Weidenkaff: in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 611 Rdnr. 50), bzw. die Gehaltsforderung sei ein bereits bestehender, aber durch die erst zu leistende Arbeit bedingter Anspruch (vgl. BFH, Urteil vom 12.04.2005, VII R 7/03, abgedruckt in BB 2005, 1488 ff.), folgt die Kammer dem nicht. Zum einen stellen sich Gehaltsansprüche als das Entgelt für geleistete Arbeitstätigkeit dar. Hinsichtlich des Anspruchs auf die Vergütung für geleistete Dienste ist aber anerkannt, dass dieser nicht vor Erbringung der Dienstleistung entsteht (so schon RGZ 142, 291, 295; vgl. auch BGH DtZ 1997, 156, 157). Hinzu kommt, dass auch bei Ansprüchen aus sonstigen Dauerschuldverhältnissen das Recht auf die Leistung grundsätzlich erst mit Inanspruchnahme der jeweiligen Gegenleistung entsteht; so hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mietzinsansprüche nicht vor dem Anfangstermin des jeweiligen Zeitraums der Nutzungsüberlassung entstehen (vgl. BGH DtZ 1997, 156, 157). Nach Auffassung der Kammer kann für Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers nichts anderes gelten, auch diese entstehen erst in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang, d.h. mit Beginn des Zeitabschnitts, nach dem die Vergütung bemessen ist, mithin bei kalendermonatlicher Bemessung der Vergütung mit Beginn des jeweiligen Kalendermonats, in welchem die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Soweit der Kläger dagegen meint, Gehaltsansprüche entstünden nach § 614 BGB mit dem Ende des Monats, in welchem die Arbeitsleistung erbracht worden sei, verkennt er, dass § 614 BGB nur die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs regelt und der Dienstverpflichtete in der Regel vorleistungspflichtig ist.

LG Bonn, Urteil vom 24. Oktober 2007, 5 S 44/07

Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Anfechtung , Zwangsvollstreckung , Amtsgericht , Masse

Erschienen 15. Dezember 2007 auf http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fehlt es nicht an der Geschäftsgrundlage bei gleichzeitiger gerichtlicher Entsc…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 11. März 2010 — BGH Urteill vom 17.09.2009 I ZR 217/07 Testfundstelle BGB § 147 Abs. 2, §§ 315 Abs. 1, 339; ZPO § 890 Leitsätze des BGH: a) B…

OLG Frankfurt: Kennzeichenrechte entstehen mit der Benutzungsaufnahme des Domainnamens und nicht bereits mit dessen Registrierung.

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 6. September 2010 — Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09), dass der Schutz eines Unternehmenskennzeichens, das …

Die 3.000,00 EUR nehmen wir doch mit für die Masse

InsoBlog.de | 2. September 2007 — Beim Blättern in einer Akte eine Verrechungsanzeige des Finanzamtes: Die Eigenheimzulage des Schuldners für 2007 soll mit Anspr…

Aufrechnung des Finanzamtes im Insolvenzverfahren

Becker & Krüger | 14. Dezember 2009 — von Diplom-Jurist Martin Wigand Ein in Insolvenzverfahren immer wieder zu klärender Punkt ist die Frage, ob und unter welchen…

OLG Frankfurt: Kennzeichenrechte entstehen mit der Benutzungsaufnahme des Domainnamens und nicht bereits mit dessen Registrierung

Markenrechts-Blog | 15. April 2011 — Das OLG Frankfurt hat entschieden (Urteil vom 05.08.2010, Az.: 6 U 89/09), dass der Schutz eines Unternehmenskennzeichens, das als…

Drk Weihnachtsgeld: LAG Schleswig-Holstein: Weihnachtsgeld ist als Gratifikation mit Mischcharakter Masseverbindlichkeit

anwalt-kiel.com | 23. Mai 2008 — Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden - 6 Sa 411/07, dass es sich bei Weihnachtsgeld nicht um eine allein…

Unentgeltlich im Dreiecksverhältnis

InsoBlog.de | 21. Juni 2007 — Leistungen im Dreiecksverhältnis sind die Hütchenspiele in Insolvenzsituationen. Dabei muss der Verwalter genau aufpassen, unte…

Tv-v Kündigungsfristen: BAG entscheidet Anfang September über § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB

beck-blog | 30. Juni 2010 — Nachdem es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, die notwendigen Folgerungen aus dem "Kücükdeveci"-Urteil des EuGH…

Insolvenzverwalter darf sich nicht den bereits bezahlten Lohn zurückholen

Votteler's Blog | 11. Oktober 2011 — Das Bundesabeitsgericht (Urteil vom 06.10.2011, Az. 6 AZR 732/10, die dazugehörende Pressemitteilung Nr. 75/11 gibt es hier) ha…

Verzinsung Anfeschtungsanspruch: Fiktiver böser Glaube

InsoBlog.de | 18. Februar 2007 — Welche Nutzungen kann der Insolvenzverwalter vom Anfechtungsgegner verlangen? Auf die Rechtsfolgen des bösgläubigen Bereicher…

Landgericht Bonn, 5 S 44/07