“Genug Schwarze drin” und kein Einlass in die Disko: Es geht weiter…

Der Rechtsstreit von David G. geht in die nächste Instanz, wie in der TAZ zu lesen ist. Nachdem der Betroffene an einer Diskothek abgewiesen mit dem Spruch “Es sind schon genug Schwarze drin” angewiesen wurden sein soll, klagte er wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Entsprechende Klagen hatten (mit geringeren Summen) schon früher Erfolg. Überraschender Weise bejahte das Landgericht zwar eine Verletzung, sah aber keinen Grund, ein Schmerzensgeld zuzusprechen. Wi…

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Themen: Agg , Olg Stuttgart , Disco , Diskothek , Diskriminierung
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 24. August 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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