Generelles Lenkverbot bei alkoholbedingtem Führerscheinverlust
am 02.04.2006 von Aktenvermerk
Wer seinen Führerschein verliert (etwa wegen Trunkenheit am Steuer) konnte bisher sein Mobilitätsbedürfnis regelmäßig durch ein Mopedauto — im offiziellen Sprachgebrauch: vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, im Volksmund bisweilen liebevoll-zutreffend auch “Tranklermobil” genannt (ein “Trankler” ist jemand der gerne trinkt. Und wird reden hier nicht von Wasser) — befriedigen. Damit soll es aber künftig vorbei sein, wenn es nach dem Willen von Verkehrsminister Gorbach geht:
Wer den Führerschein abgeben muss, weil er betrunken unterwegs war, wird künftig gar kein Fahrzeug mehr lenken dürfen, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) wird in den nächsten Wochen die Behörden per Erlass anweisen, bei Führerscheinentzug wegen eines Alkoholdelikts immer ein generelles Lenkverbot für alle Fahrzeuge auszusprechen. (oe1.orf.at)
Alle Fahrzeuge? Entwarnung vorweg, das FSG regelt nur Kraftfahrzeuge, in diesem Zusammenhang also “Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge oder Invalidenkraftfahrzeuge” — Fahrräder ohne Hilfsmotor sind davon nicht umfasst.
Gorbach reagiert damit auf die hohe Zahl an tödlichen Unfällen bei den Microcars. Im Vorjahr sind neun Menschen bei Unfällen mit Microcars gestorben. Laut Statistik sind die Leichtfahrzeuge doppelt so oft in Alko-Unfälle verwickelt wie andere Autos.
Sollte mich diese Zahl schockieren? Bin ich abgestumpft? Neun Tote pro Jahr halte ich eigentlich nicht für extrem viel, auch wenn man das im Kontext mit den Zulassungszahlen sehen muss. Schon rein mechanisch kann bei Fahrzeugen, die 45km/h nicht überschreiten dürfen, weniger passieren als bei Autos oder Motorrädern. Übrigens gefährden diese Verkehrsteilnehmer am ehesten wohl sich selbst, und wer bereit ist, alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen, wird sich vielleicht auch von einem allgemeinen Lenkverbot nicht abhalten lassen.
So …
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