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Generalunternehmer haftet für Mindestlohnzahlung der Subunternehmer

am 10.04.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Das BVerfG hat jetzt bestätigt, dass die im Arbeitnehmer-Entsendegesetz normierte Bürgenhaftung des Generalunternehmers für die Zahlung des Mindestlohns durch seine Subunternehmer verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei (Az.: 1 BvR 1047/05).
Auslöser war die Beschwerde eines Unternehmers, der einen portugiesischen Subunternehmer beschäftigte. Dieser hatte einen Mitarbeiter nicht ausreichend entlohnt. Der deutsche Bauunternehmer war daraufhin von Arbeitsgerichten zur Zahlung verurteilt worden und hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In der Begründung der Kammer heißt es, der Grundrechtseingriff in die …

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