Generalanwalt: Begrenzung der Roaming-Gebühren rechtens

Luxemburg/Düsseldorf (Reuters) - Die großen europäischen Mobilfunkanbieter können sich wenig Hoffnung machen, dass die Begrenzung der Gebühren für Auslandstelefonate durch die EU-Kommission angetastet wird.

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Poiares Maduro, erklärte am Donnerstag, die Roaming-Verordnung sei seiner Ansicht nach gültig. Der Kommissionsbeschluss stehe im Einklang mit den Regeln des Binnenmarktes. Die Einschätzung des Generalanwaltes ist zwar nicht bindend, wird aber vom Gericht meistens bestätigt.

Die Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefonica O2, T-Mobile und Orange hatten vor dem britischen Gerichtshof gegen die seit Juli 2007 geltenden Höchstgrenzen geklagt. Die Briten fragten daraufhin den EuGH an.

Die europäischen Gesetzgeber hatten den Mobilfunkanbietern eine kräftige Preissenkung verordnet, die zuletzt im Juli 2009 weiter verschärft wurde. Inzwischen dürfen pro Minute netto nicht mehr als 40 Cent berechnet werden, wenn etwa ein deutscher Urlauber aus Spanien zu Hause per Mobiltelefon anruft. Die Preisgrenze für eingehende Gespräche liegt bei 19 Cent ohne Mehrwertsteuer. Auch die Entgelte, die sich die Betreiber gegenseitig für die Abwicklung der Anrufe in Rechnung stellen (Großkundenentgelte), wurden begrenzt.

Der Generalanwalt begründete seine Empfehlung unter anderem damit, dass die Festlegung von Höchstgrenzen das letzte Mittel war, weil alle vorherigen Versuche der Kommission, eine Senkung der Gebühren zu erreichen, fehlgeschlagen seien. Die Höhe der Gebühren habe sich zudem durch die zugrundeliegenden Kosten nicht erklären lassen und habe sich erheblich von den Entgelten für Binnenanrufe unterschieden. Auch sei es richtig gewesen, die Roaming-Entgelte auf europäischer Ebene zu regeln.



Quelle: Reuters (1. Oktober 2009)

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Themen: Germany , Western Europe , Europe , Central And Eastern Europe , European Union , Luxemburg , Spain , Vodafone , United Kingdom , Orange , France , Telecommunication Services (sector) , Telecommunication Services , Integrated Telecommunication Services , Wireless Telecommunication Services , O2 T-mobile Roaming

Erschienen 1. Oktober 2009 bei http://www.reuters.com.

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