Genau hinhören: Online-Branchenbuch EBVZ.de ruft an…

In einem aktuellen Fall hier hat sich jemand gemeldet, der einen Eintrag bei EBVZ.de (dahinter steht der “Verlag für elektronische Medien Melle”) bestellt hat und und die Rechnung nun eintrudelte. Auf Grund des bisher bekannten Sachverhaltes sehe ich keinen Grund, einen Fall der “Branchenbuch-Abzocke” anzunehmen, eine Wertung, mit der ich ohnehin nur sehr vorsichtig umgehe: Der Betroffene wurde angerufen, hat nach Erläuterung am Telefon ausdrücklich bestellt und es erfolgte später nochmals ein Anruf, bei dem die Bestellung verifiziert wurde. Anders als bei fragwürdigen Methoden, wo die Entgeltpflicht versteckt wird oder zumindest etwas aus dem Fokus genommen wird, ergibt sich hier bei dem aktuell geschilderten Sachverhalt kein vergleichbarer Sachverhalt.

Sicherlich problematisch ist, dass hier wohl ohne vorherige Einwilligung angerufen wurde – entgegen einer immer noch weit verbreiteten Meinung sind “cold calls” auch bei Unternehmen ja nicht zulässig. Befremdlich sind auch die Vertragsbedingungen: Vorliegend wurde laut Rechnung ein Betrag von 1035 Euro abzüglich 435 Euro “Sondernachlass” (insgesamt also 600 Euro netto) für 3 Jahre Laufzeit insgesamt gewährt. Laut heutigem Screenshot der dortigen Webseite werden bei 3 Jahren Laufzeit dort aber bei Registrierung über die Webseite nur 596 Euro netto berechnet. Meines Erachtens wird damit durch die Rechnung ein “Sonderrabatt” nahegelegt, den es so gar nicht gibt – hier wäre ein Ansatz für ein täuschendes Handeln, sofern dieser Rabatt auch am Telefon in Aussicht gestellt wurde, was angeblich der Fall gewesen sein soll (und durch die Rechnung indiziert wird). Interessant wird auch die Frage sein, ob den erst bei Rechnungslegung vorgelegt…

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Themen: Unternehmen , Netto , Branchenbuch , Ebvz

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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