Gen-Patent ist nichtig

Das Bundespatentgericht in München hat den Schutz menschlicher Embryonen gestärkt. Der 3. Senat des Gerichts erklärte am Dienstag ein deutsches Patent von 1999 zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen teilweise für nichtig. Das Patent wurde aufgehoben, soweit es auch Stammzellen aus menschlichen Embryonen umfasste.

Die Umweltorganisation Greenpeace hatte aus ethischen Gründen Klage gegen das Patent Nummer 19756864 eingereicht. Dieses war 1999 vom Deutschen Patentamt an den Bonner Hirn- und Stammzellenforscher Oliver Brüstle erteilt worden.

Der Greenpeace-Experte Christoph Then begrüßte das Urteil und sprach von einem wichtigen Signal an das Deutsche Patentamt sowie an das Europäische Patentamt…

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Themen: Rechtsprechung , Greenpeace , Stammzellen

Erschienen 6. Dezember 2006 auf http://log.handakte.de/.

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