Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig
Handakte WebLAWg | 19. Juni 2007 — Der Bundesgerichtshof hat heute erstmals über die Rechtsmäßigkeit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Ga…
Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemeinsam den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen.Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt werden daher erstmals im Jahre 2012 eine gemeinsame Datenerhebung zum Berichtsjahr 2011 durchführen. Die Monitoring-Aufgabe der Bundesnetzagentur ist auf § 35 EnWG gestützt. Über die Ergebnisse des Monitoring zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 3 EnWG jährlich einen Bericht zu veröffentlichen. Ab dem Berichtsjahr 2011 (Monitoringbericht 2012) ist das Bundeskartellamt nach § 48. Abs. 3 GWB für das Monitoring über den Grad der Transparenz, auch der Großhandelspreise, sowie den Grad und die Wirksamkeit der Marktöffnung und den Umfang des Wettbewerbs auf Großhandels- und Endkundenebene auf den Strom- und Gasmärkten sowie an Elektrizitäts- und Gasbörsen zuständig. Der vom Bundeskartellamt zu erstellende Bericht ist in den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur aufzunehmen. Darüber hinaus unterbreitet die Bundesnetzagentur der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für die Zusammenar…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Februar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.
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Gemeinsame öffentliche Konsultation der Fragebögen und Ankündigung der Datenerhebung 2012