Kein Auskommen mit den Finanzzuweisungen des Landes
Rechtslupe | 15. Februar 2012 — Die Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an seine Kommunen reichen angesichts stark gestiegener Sozialausgaben schon se…
Der Umfang der den nordrhein-westfälischen Gemeinden im Finanzausgleich des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2008 insgesamt zur Verfügung gestellten Finanzmittel ist nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der den Kommunen nach Art. 79 Satz 2 LV NRW zu gewährende Finanzausgleich steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes. Die Landesverfassung verlangt insoweit vom Gesetzgeber lediglich, dass die Mittel für diesen Finanzausgleich aus einem Haushalt aufgebracht werden, der den Maßgaben der Art. 81 ff. LV NRW entspricht und den sonstigen verfassungsrechtlichen Belangen Rechnung trägt. Art. 79 Satz 2 LV NRW gewährleistet keine absolute Untergrenze der kommunalen Finanzausstattung, die unabhängig von der Finanzkraft des Landes zu gewähren ist. Die Regelungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2008 zur Berücksichtigung von Soziallasten verstoßen nicht gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot.
Mit dieser Begründung blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde des Kreises Recklinghausen und der ihm angehörenden Städte Marl, Dorsten, Castrop-Rauxel, Gladbeck, Herten, Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde hatten die Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend gemacht, der im Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 geregelte Finanzausgleich reiche nicht aus, um die Kosten für kommunale Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben zu decken. Die Beschwerdeführer seien strukturell unterfinanziert. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den konkreten kommunalen Finanzbedarf zu ermitteln und den Finanzausgleich entsprechend anzupassen. Dies gelte vor allem für den Bereich der seit Jahren angestiegenen Kosten für Soziallasten.
Die Beschwerdeführer beanstanden ferner eine Benachteiligung finanzschwacher Kreise, deren Gemeinden hohe Sonderbedarfe aufwiesen. Hier müssten die Gemeinden einen hohen Anteil der ihnen gewährten Mittel über die Kreisumlage wieder an die Kreise abführen. Zugleich reduzierten sich bei hohen Zuweisungen an die kreisangehörigen Gemeinden die dem Kreis gewährten Schlüsselzuweisungen.
Der Verfassungsgerichtshof NRW hat die Verfassungsbeschwerde jedoch zurückgewiesen: Dem Gesetzgeber stehe ein weiter Gestaltungsspielraum zu, in welcher Art und in welchem Umfang er den gemeindlichen Anspruch auf angemessene Finanzausstattung erfülle und nach welchem System er ergänzend zu sonstigen kommunalen Einnahmen im Wege des Finanzausgleichs Finanzmittel auf die Kommunen verteile.
Der Umfang der im Finanzausgleich 2008 insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Der den Kommunen nach Art. 79 Satz 2 LV NRW zu gewährende Finanzausgleich stehe unter dem Vorbehalt der finanzi…
» Vollständiger ArtikelRechtslupe | 15. Februar 2012 — Die Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an seine Kommunen reichen angesichts stark gestiegener Sozialausgaben schon se…
Rechtslupe | 14. Januar 2011 — Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hält die in Rheinland-Pfalz geltenden Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich für …
Handakte WebLAWg | 12. Dezember 2007 — Kann es zu viel Solidarität geben? In diesem Fall ja. Das Land Nordrhein-Westfalen muss mehreren Kommunen zu viel gezahlte So…
rechtsanwalt.com | 18. Januar 2012 — Kommunen bekommen eine Geldsumme zugeteilt, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. In Zusammenhang damit steht § 3 Abs. 1 des…
Rechtslupe | 4. Juli 2011 — Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern auf die kommunale Verfassungsbeschwerde de…
Rechtslupe | 26. Mai 2010 — Der Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen, die das Land Nordrhein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten im Zusamme…
Rechtslupe | 28. November 2011 — Die Beamten, die im Zuge der Kommunalisierung der Versorgungs- und der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 20…
Reuters | 12. Oktober 2010 — Düsseldorf (Reuters) - Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben den Rechtsstreit über die Finanzierung des Kinderkrippen-Ausb…
Panorama | 24. Oktober 2006 — Die Stadt Heidelberg hat eine Aktion ins Leben gerufen, mit der die rund 30.000 in Heidelberg lebenden Studenten dazu bewogen werd…
Rechtslupe | 28. Oktober 2010 — Kommunale Dienstleistungsgesellschaften, die dem kostengünstigeren Einkauf von Waren und Dienstleistungen für die beteiligten G…