Gemeinde soll 44.872,10 Euro zurückzahlen

Weil sie nach Ansicht der Regierung Fehler bei der Ausschreibung gemacht hat, soll die Gemeinde Triefenstein einen Teil der staatlichen Fördergelder für den Ausbau einer Verbindungsstraße zurückzahlen. Eine Klage der Gemeinde gegen die Rückforderung wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht in Würzburg abgewiesen. Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, muss die Kommune nach aktuellen Berechnungen des Rechnungsprüfungsamtes exakt 44.872,10 Euro an den Freistaat zurückzahlen.

In dem Rechtsstreit geht es um die vor zwölf Jahren erbaute Verbindungsstraße zwischen dem Gewerbegebiet „Oberes Eck“ in Triefenstein-Lengfurt und der Staatsstraße 2299. Umgerechnet rund 1,2 Millionen Euro verschlang das Projekt, der Großteil der Mittel kam aus Fördertöpfen des Freistaates Bayern. In dem Verwendungsnachweis der Gelder fand die Regierung von Unterfranken nach Abschluss der Baumaßnahme allerdings „vermeidbare Mehrkosten“, die der Gemeinde in Rechnung gestellt wurden. Das mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro habe bei der Ausschreibung Fehler begangen, erklärte ein Vertreter des Sachgebietes „Straßen- und Brückenbau“ im Oktober 2005, als sich die Parteien zum ersten Mal vor dem Verwaltungsgericht trafen..

Unter anderem sei für den Bereich der Staatsstraße ein Bodengutachten eingeholt worden. Weil es darin Hinweise auf felsigen Untergrund in nur eineinhalb Meter Tiefe unter der Trasse der Verbindungsstraße gab, hätte für die Spange ein eigenes Gutachten erstellt werden müssen, argumentierte die Regierung. Dies geschah aber nicht, deshalb waren Ausschreibung und Leistungsverzeichnis und Ausschreibung nicht korrekt, so der Standpunkt der Behörde. Der Fels unter der Verbindungsstraße habe in der Folge zu einem „unzulässigen Mehraufwand“ geführt. Zusätzliche Kosten seien entstanden, weil während der Bauunterbrechung im Winter 1995/1996 nur eine unzureichende Frostschutzschicht aufgetragen worden sei.

Ursprünglich forderte der Freistaat 68.000 Euro von der Gemeinde zurück. Dieser Betrag hat sich nach einer erneuten Überprüfung durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt mittlerweile auf 44.872 Euro reduziert. Einen Vergleichsvorschlag von Oberlandesanwalt Michael Bauch, diesen Betrag zu zahlen und die Klage zurückzunehmen, lehnten der Rechtsanwalt der Gemeinde Triefenstein, Dr. Martin Vocke und…

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Erschienen 26. August 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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