GEMA: vergütungsfreie Eigenpräsentation

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der GEMA wurde beschlossen, Künstlern, die auf ihrer persönlichen Website ihre Musikwerke oder Teile dieser Werke kostenlos zum Anhören bereithalten, die Vergütungspflicht zu erlassen. Es besteht jedoch eine Meldepflicht. Die Regelung ist …

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Erschienen 30. Juni 2006 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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