GEMA siegt gegen RapidShare
am 29.01.2008 von Handakte WebLAWg
Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und “auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Dienst für die Verbreitung urheberrechtsgeschützter Inhalte “besonders gut geeignet” sei und deshalb auch “nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt” werde. Rapidshare wiederum ziehe aus dieser Nutzung einen finanziellen Vorteil “in nicht unerheblicher Weise“.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) begrüßte das Urteil vom 23. Januar 2008 (AZ 12 O 246/07). “Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung …
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, &…
Warum die Gema gegen RapidShare klagt
Handakte WebLAWg / In der Rosenheimer Straße in München sieht man den Aufstieg von RapidShare kritisch. Hier sitzt die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” (GEMA), die unlängst mit einer Klage gegen Rap…
GEMA vs. Rapidshare
Handakte WebLAWg / Der Online–Dienst Rapidshare ist ein sog. Sharehoster (Webspeicheranbieter). Nutzer können auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz kostenlos beliebige Inhalte ablegen und stellen diese dann wiederum zum kostenpflichtigen Download bereit.…
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…
Sharehoster haftet für Rechtsverletzungen
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Alles rot – gerade aufgewacht, völlig verwirrt aus dem Fenster schauend – was ist los? Ach ja, der Mond scheint ja gerade blutrot. Also keine Panik, wieder hinlegen. Ist sonst noch jemand aufgeschreckt worden? Wohl ja! Anscheinend…
Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werd…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2008 - Az.: 12 O 246/07) hat entschieden, dass der Webhosting-Dienst Rapidshare für die von seinen Usern begangenen Rechtsverletzungen haftet.Die GEMA hat bereits in der Vergangenheit mehrfach versucht, gegen den An…
GEMA gegen Rapidshare
Jurablog / Kurz vor dem Sturm über Bayreuth und kurz nach dem Sturm um Stoiber noch ein paar interessante News von heise.de: Die GEMA, allseits bekannte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verk…
Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare
Web 2.0 & Recht / Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter Share-Hoster, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zu…
» GEMA erzielt weiteren wichtigen Sieg gegen RapidShare: Die GEMA, Verwertungsgesellschaft in Deutschland.
GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
