GEMA gewinnt erneut gegen RapidShare AG

Wie der folgenden Presseerklärung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) zu entnehmen ist, konnte diese einen nicht unbeachtlichen Etappensieg im Kampf gegen illegale Musikpiraterie im Internet erringen:

„GEMA schafft den Durchbruch im Kampf gegen die Online-Piraterie: Urteil gegen RapidShare AG (Wert von 24 Mio. Euro)

München, den 23.06.2009. Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12. Juni 2009 per Urteil, ca. 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Mio. Euro.

Nach zahlreichen Erfolgen in kleinerem Ausmaß im Kampf gegen illegales Filesharing über Sharehoster konnte die GEMA nunmehr einen Erfolg in einer ganz neuen Dimension erzielen. Der Sharehosting-Dienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende und aufwendige Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig.

Damit hat die GEMA für ihre Mitglieder im Kampf gegen die Online-Piraterie einen von vielen Experten für nicht möglich gehaltenen Erfolg errungen. Die langfristige Strategie der GEMA, nicht gegen die Endnutzer, sondern gegen die Diensteanbieter vorzugehen, um dem Problem der Online-Piraterie insgesamt und nachhaltig entgegenzutreten, erweist sich damit als die richtige.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die von „rapidshare.com“ – und anderen Sharehostern – angeblich getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um über den Dienst begangene Urheberrechtsverletzungen effektiv zu verhindern. Die Entscheidung hat damit Bedeutung über den konkreten Fall hinaus, da sie zeigt, dass Sharehosting-Dienste in der derzeitigen Ausgestaltung nicht rechtmäßig betrieben werden, sondern die Betreiber wesentlich wirksamere und umfangreichere Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergreifen müssen.

Die GEMA geht seit einiger Zeit erfolgreich gegen die rechtswidrige Nutzung von Musikwerken über Sharehosting-Dienste vor. Anders als andere Rechteinhaber verfolgte die GEMA von Anfang an das Ziel, die Dienste als zentrale Organisationsstrukturen bei der rechtswidrigen Nutzung von Werken im Internet anzugreifen. Zur gezielten Ermittlung von Rechtsverletzungen setzt sie dazu eine innovative Softwarelösung ein.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet. Die GEMA wird weiterhin alles dafür tun, ihre Mitglieder vor Online-Piraterie zu schützen. Wir sind zuversichtlich, auf diesem Weg erreichen zu können, dass die illegale Nutzung des GEMA-Repertoires im Internet auf ein zu ver…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Internet , Urteil , Filesharing , Gewerblicher Rechtsschutz , LG Hamburg , Rapidshare , Landgericht Hamburg , Gema , Musikpiraterie , Online-piraterie , Rapidshare AG , Streitwert 24 Mio. , Rapidshare AG Adresse

Erschienen 24. Juni 2009 auf http://blog.boesel-kollegen.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Rapidshare AG Adresse:

GEMA gewinnt gegen Sharehoster rapidshare.com

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 24. Juni 2009 — Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12.06.2009 per …

LG Hamburg: Rapidshare unterliegt gegen GEMA

Dr. Behrmann & Härtel | 23. Juni 2009 — Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ am 12. Juni 200…

Urteil gegen RapidShare AG

Handakte WebLAWg | 23. Juni 2009 — Auf Antrag der GEMA untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes “rapidshare.com” am 12. Juni 2…

Xirror: GEMA geht gegen Spreader Xirror.com vor

Dr. Behrmann & Härtel | 1. August 2008 — Beim Kampf gegen die Internet-Piraterie hat die GEMA ihr Vorgehen erfolgreich auf Spreader ausgeweitet. Nach der schlagkräftige…

GEMA siegt gegen RapidShare

Handakte WebLAWg | 29. Januar 2008 — Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server …

Piraterie Online: Gericht stärkt Musikurheber im Kampf gegen Online-Piraterie

Handakte WebLAWg | 25. September 2007 — Das OLG Köln hat Musikurhebern in ihrem Kampf gegen die Online Piraterie mit einem Urteil den Rücken gestärkt. Die Richter en…

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

Immateriblog.de | 24. Januar 2007 — Auch die GEMA ist wieder aktiv. Hier unkommentiert die Pressemeldung zum Vorgehen gegen UseNeXT. UseNeXT für Verletzung von Werken…

GEMA feiert Durchbruch beim LG Hamburg, RapidShare AG geht gegen Urteil in Berufung

§§ Jur-Blog.de §§ | 25. Juni 2009 — In einer PM 23.06.09 der GEMA wird der beim LG Hamburg akzeptierte hohe Streitwert von 24 Mio. Euro im Fall des Filesharing-Anb…

LG Hamburg: Muss Filesharing-Hoster Rapidshare seinen Dienst einstellen? / Streitwert: 24 Mio. EUR

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. Juni 2009 — LG Hamburg, Urteil vom 12.06.2009 §§ 19a, 97 UrhG Das LG Hamburg hat dem Schweizer Sharehoster Rapidshare AG, Cham, per ein…

Gema Betrug: Verdacht auf Betrug:GEMA stellt Strafanzeige

Rechtsteufel | 30. Mai 2010 — Wie die GEMA mitteilt, wurde Strafanzeige wegen Betrugs „mit potentiell großen Ausmaßen” erstattet. Zwei Mitarbeiter der Genera…

Willkommen bei der GEMA