GEMA gegen Rapidshare
am 18.01.2007 von Jurablog
Kurz vor dem Sturm über Bayreuth und kurz nach dem Sturm um Stoiber noch ein paar interessante News von heise.de: Die GEMA, allseits bekannte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verkündet heute stolz einen Doppelschlag gegen Rapidshare, jenen One-Click-Filehoster aus Deutschland der sich in den letzten Monaten innerhalb der Filesharing Szene immer größer werdender Beliebtheit erfreut. Aus Deutschland? Naja…
Über ihren Doppelschlag schreibt die GEMA, dass sie vor dem Landgericht Köln gegen die Betreiber der Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen dieser Angebote erwirken konnte. Wie aus der Formulierung ersichtlich wird, hat auch die GEMA verstanden, dass Rapidshare.de und .com nicht zusammenhängt. Der Stammsitz sich sogar national unterscheidet, denn Rapidshare.com wird von der Rapidshare AG aus der Schweiz betrieben. Die Konsequenzen zeigen sich bereits jetzt: Rapidshare.de zeigt auf seiner Startseite unter dem Banner nur noch eine leere Seite. Während Rapidshare.com unbekümmert weiter Uploadmöglichkeiten anbietet.
Dass sich die schweizerische Rapidshare AG von der einstweiligen Verfügung wenig bekümmert zeigt ist leicht verständlich, so gut ist die deutsch-schweizerische Zusammenarbeit schließlich noch nicht. Aber auch die deutsche Rapidshare Vertretung hat noch nicht klein beigegeben. Denn Downloads von Rapidshare.de funktionieren nach wie vor - trotz fehlender Startseite - einwandfrei! Bei Rapidshare.com sowieso.
Interessant auch die Forderung der GEMA von Rapidshare Auskunft zu erhalten, wie viele Werke aus dem GEMA-Repertoire vorgehalten werden. Wie stellt die GEMA sich das bei mehr als 15 Millionen gehosteten Dateien vor? 1 Euro Jobber, die Dateien zählen? Auch wenn …
GEMA gegen Rapidshare
Jurablog / Kurz vor dem Sturm über Bayreuth und kurz nach dem Sturm um Stoiber noch ein paar interessante News von heise.de: Die GEMA, allseits bekannte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verk…
LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 23.01.2008 - Az.: 12 O 246/07) hat entschieden, dass der Webhosting-Dienst Rapidshare für die von seinen Usern begangenen Rechtsverletzungen haftet.Die GEMA hat bereits in der Vergangenheit mehrfach versucht, gegen den An…
OLG Köln: Nur eingeschränkte Haftung von Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Oberlandesgericht Köln hat den Betreibern der sog. Webhosting-Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com in zwei am 21.09.2007 verkündeten Urteilen verboten, bestimmte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugänglich zu…
OLG Köln zu Rapidshare
Telemedicus / Prüfungspflichten, aber nur ein bisschen Die Urteile vom OLG Köln zum „One-Click-Hoster“ Rapidshare sind nun im Volltext verfügbar. Das Gericht entschied, dass der Download-Hoster für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden als Stö…
Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA
Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werd…
Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare
Web 2.0 & Recht / Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter Share-Hoster, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zu…
GEMA vs. Rapidshare
Handakte WebLAWg / Der Online–Dienst Rapidshare ist ein sog. Sharehoster (Webspeicheranbieter). Nutzer können auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz kostenlos beliebige Inhalte ablegen und stellen diese dann wiederum zum kostenpflichtigen Download bereit.…
GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein
Web 2.0 & Recht / Mit Urteil vom 21.09.2007 hat das Oberlandesgericht Köln dem Webhoster rapidshare zwar – was kaum verwunderlich sein dürfte - grundsätzlich verboten, urheberrechtlich geschützte Musikwerke als Datei ihres Internetangebots öffentlich zugä…
LG Düsseldorf: Erneut Haftung des Webhosting-Dienstes Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Verwertungsgesellschaft GEMA erklärt, sie habe im Januar 2008 vor dem LG Düsseldorf den Webhosting-Dienst Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen.In einer Pressemitteilung äußert die GEMA sic…
» GEMA - Pressemitteilungen - Doppelschlag gegen Rapidshare
GEMA - Pressemitteilungen - Doppelschlag gegen Rapidshare" /> <meta name="SUBDESCRIPTION" content="Doppelschlag gegen Rapidshare - GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dienste www.rapidshare…
» heise online - GEMA erwirkt einstweilige Verfgungen gegen Dateitauschdienste
» CSU-Krise: Stoiber gibt seine Ämter auf - Politik - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Es ist vorbei: Bayerns Ministerpräsident Stoiber hat erklärt, er werde bei den kommenden Landtagswahlen nicht mehr für die CSU antreten. Stoiber will zum 30. September sein Amt als Ministerpräsident abgeben. Auch a…
