GEMA beantragt einstweilige Verfügung gegen YouTube

Die GEMA hat nach eigener Aussage eine einstweilige Verfügung gegen YouTube beim Landgericht Hamburg beantragt, über die am 29.07.2010 mündlich verhandelt wurde.

Die GEMA hatte Google bzw.YouTube zuvor aufgefordert, angeblich illegal eingestellte Videos zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube dieser Aufforderung nach Aussage der GEMA nicht nachgekommen ist, wurde Verfügungsantrag gestellt.

Das Landgericht Hamburg hat ein Urteil für den 27.08.2010 angekündigt. Der Umstand, dass das Gericht nicht ohne mündliche Verhandlung und auch nach dem Termin nicht zügig eine einstweilige Verfügung erlassen hat, deutet darauf hin, dass das Gericht zumindest noch Klärungsbedarf gesehen hat.

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Themen: Google , Urhg , Landgericht Hamburg , Gema , Youtube
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 2. August 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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