Geltendmachung einer Honorarforderung
am 06.06.2008 von http://philorama.blogspot.comIn meinem Wartezimmer sitzen ein Tierarzt und eine Ärztin, die mich mit der Beitreibung einer offenen Forderung aus Dienstvertrag beauftragen wollen. Außerdem schuldet mir auch noch jemand mein Honorar.Die Anspruchsgrundlage ist in allen drei Fällen §§ 611,I, 612 BGB i.V. GOT/GOÄ/RVG.Die Gebührenordnungen bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stellen eine Taxe im Sinne des § 612,II BGB dar.Nun steckt der Teufel im Detail.Für mich als RA gilt § 10 RVG:§ 10 Berechnung RVG (1) 1Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. 2Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig.(2) 1In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. 2Bei Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Angabe des Gesamtbetrags.§ 10 RVGUnterschrift und Ziffern des VVRVG sind somit zwingende Bestandteile der Rechnung; eine formwidrige Abrechnung kann eine Fälligkeit nicht begründen.Gleiches gilt gem. § 12 GOÄ für die Ärztin. Die inhaltlichen Voraussetzungen an die Rechnung sind sogar noch umfangreicher:Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung § 12 GOÄ (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten: das Datum der Erbringung der Leistung, bei Gebühren die Nummer …
Zur Beihilfefähigkeit der Gebühr nach Nummer 3 GOÄ neben anderweitigen Leistungen
Recht und Alltag / Es spricht viel dafür, dass auch Zahnärzte eine Gebühr für eine eingehende Beratung nach Nummer 3 GOÄ gemäß deren Leistungslegende nicht berechnen dürfen, wenn sie damit im Zusammenhang (abgesehen von Untersuchungen) anderweitige Leistungen,…
Hanseatisches OLG: Abmahnkosten - Bei der Geltendmachung von Anwaltsgebühren aufgrund einer Abmahnung muss der Anspruchsteller nicht beweisen, dass ihm die Gebühren tatsächlich in Rechnung gestellt wurden und beglichen worden sind.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Geltendmachung von Anwaltsgebühren aufgrund einer Abmahnung muss der Anspruchsteller nicht beweisen, dass ihm die Gebühren tatsächlich in Rechnung gestellt wurden oder von ihm bezahlt worden sind. Das Anwaltshonorar entsteht aufgrund…
FAQ Anwaltsgebühren
Weblawg.de / ... Ab 1. Juli sollten Mandanten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Die für die Beratung gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechts…
Feilschen beim Rechtsanwalt
Handakte WebLAWg / Verbraucher müssen mit ihrem Rechtsanwalt von nächsten Monat an über das Honorar verhandeln. Es entfällt die Vorschrift, wonach die gesetzliche Gebührentabelle gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Rechtsberatung kann dadurch im Einzel…
LG Düsseldorf: Ist doch selbstverständlich... - Zur Wettbewerbswidrigkeit von Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bereits dann, wenn ein Anbieter in einer Werbung (hier: auf einer Internetseite) hervorhebt, dass für seine Leistung eine bestimmte Gebühr nicht erhoben wird, ist dies - als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten - zu untersagen,…
AdvoCard’s BlaBla
RSV-Blog / Manche Fälle mit der AdvoCard können sich zu einer never ending story ausweiten. Lesenswert, was diese Gesellschaft nun verzapft: Gemäß § 9 RVG kann ein Anwalt von seinem Auftraggeber einen Gebührenvorschuss auf die voraussichtlich entstehend…
» GOT - Gebührenordnung für Tierärzte
» RVG - Einzelnorm
» www.bundestieraerztekammer.de
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