Pflichtverteidigerbeiordnung: Nachträgliche Pflichtverteidigerbeiordnung
Mord ist mein Beruf | 1. Februar 2008 — Das Amtsgericht Goslar hat mich meiner Mandantin nachträglich als Verteidiger beigeordnet. Gegen meine Mandantin war Anklage erhob…
Irgendwann im Sommer 2009 wurde meiner Mandantin vorgeworfen, einen Taschendiebstahl begangen zu haben. Es hat auf offener Straße und anschließend in einem Geschäft ein Riesentheater gegeben. Die Mandantin wurde – so hat sie es empfunden – vor versammeltem Publikum öffentlich hingerichtet.
Im Laufe der Verteidigung stellte sich heraus, daß die Vorwürfe nicht nur nicht nachweisbar sind, sondern es ist der Beweis gelungen, daß die Mandantin keine Taschendiebin war und ist.
Das Verfahren wurde – wie üblich mit dürren Worten und ohne Entschuldigung – nach § 170 II StPO eingestellt.
Die Daten, die die Polizei und später die Amtsanwaltschaft in die Datenbanken geschickt hatten, sollten dort verbleiben. Das wollte die Mandantin nicht. Deswegen habe ich einen Antrag auf Löschung dieser Daten gestellt. Das war im Januar. Und dann habe ich gefühlte 100 Mal an die Bearbeitung dieses Antrags erinnert. Passiert ist nichts. Bis jetzt. Auf meine – nicht mit dürren Worten geschriebene – Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte endlich eine Reaktion:
Es hat also fast ein Dreivierteljahr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. September 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.
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