Geldstrafe gegen Effenberg in der Berufungsinstanz drastisch herabgesetzt
am 21.02.2006 von http://www.strafblog.de
Im Beleidungsverfahren gegen Stefan Effenberg hat eine kleine Strafkammer des Landgerichts Braunschweig die gegen den Ex-Nationalspieler erstinstanzlich verhängte Geldstrafe von 90.000 Euro auf popelige 10.000 Euro (20 Tagessätze á 500 Euro) herabgesetzt. Immer noch eine ganze Menge für ein gegenüber einem Verkehrspolizisten herausgerutschtes Arschloch, aber doch ein nicht ganz unbeachtlicher Erfolg der Verteidigung, denke ich. Wie BILD berichtet, hat Effe-Anwalt Prölß vor dem Landgericht dessen Einkommen so weit runtergerechnet, dass nur noch 7.000 Euro netto pro Monat übrig blieben. Das war der Kammer dann doch wohl ein bisschen zu viel des Guten; der Tagessatz von 500 Euro deutet darauf hin, dass diese unter Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen und anderen Abzugsposten doch noch von 15.000 Euro ausgegangen ist. Der Staatsanwalt hatte immerhin noch einen Tagessatz von 3.000 Euro für realistisch gehalten und ironisch seiner Erleichterung Ausdruck verliehen, dass die Rechnerei jetzt wenigstens ein Ende habe. Sonst hätte die Staatskasse womöglich noch was drauflegen müssen, wird er zitiert.
Effe sei erleichtert, wird in der Presse berichtet, betone aber gleichwohl seine Unschuld. Der Polizist hätte ihn falsch verstanden, was ja schon mal passieren kann ...
Autor: RA Rainer Pohlen
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