Geldstrafe für Bossi

Wie AN-online berichtet, wurde “Staranwalt” Rolf Bossi vom Landgericht München wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Jahre 2004 zu einer Geldstrafe von 18.000,00 Euro (90 Tagessätze zu je 200 Euro) verurteilt.

Bossi versuchte sich damit zu verteidigen, dass er zu einem selbstmordgefährdeten Mandanten unterwegs gewesen wäre und deshalb Eile geboten war.

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Themen: Rolf Bossi , Landgericht , Mnchen

Erschienen 25. April 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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