Geldbuße für den Arbeitnehmer – muss der Arbeitgeber die Tickets zahlen?
für den Arbeitnehmer – muss der Arbeitgeber
die Tickets zahlen?
- Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin- A.Martin-
Es kommt häufiger vor, dass Arbeitnehmer während der Arbeit eine Geldbuße bekommen, da diese zum Beispiel zu schnell gefahren sind.
Häufig geschieht dies auf Termindruck oder sogar auf Druck des Arbeitgebers. Von daher stellt sich die berechtigte Frage, ob der
Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung dieser Geldbuße hat, denn schließlich ist diese doch durch den
Arbeitgeber veranlasst worden.
Grundsatz – kein Anspruch auf Übernahme der Geldbuße durch den Arbeitgeber!
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet die Geldbuße, die der Arbeitnehmer während der Arbeit erhalten hat, zu bezahlen.
Insbesondere das einer Strafbarkeit im Zusammenhang
mit Verkehrsunfällen hat der Arbeitnehmer zu tragen, da der Arbeitgeber – aus verständlichen Gründen – nicht konkret auf ein
verkehrsgerechtes Verhalten des Arbeitnehmers unmittelbar einwirken kann.
Freistellung auf Kosten eines Ermittlungsverfahrens?
Ein Anspruch auf Freistellung von den Kosten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens besteht jedoch bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall, denn hier verwirklicht sich das unternehmerische Risiko verwirklicht. Der Arbeitnehmer kann hier also an den
Arbeitgeber herantreten.
Anspruch auf Erstattung von Bußgeldern?
Aufgrund der obigen Ausführungen können Arbe…
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